Am gestrigen Samstag fand von 9 Uhr bis nach 16 Uhr in Elztal-Dallau eine öffentliche Kreistagssitzung zur Zukunft unserer Neckar-Odenwald-Kliniken im Neckar-Odenwald-Kreis statt. Eingeladen wurden vom Landrat (der Kreistag und Aufsichtsrat hatten keinen Einfluss auf die Auswahl der Experten):
- Philipp Letzgus von der Lohfert und Lohfert AG. Diese hat das Gutachten mit den verschiedenen Varianten zur Zukunft der Kliniken erstellt. Das Gutachten und weitere Informationen sind hier.
- Nina Warken MdB (CDU), Bundesministerin für Gesundheit
- Leonie Dirks, Ministerialdirektorin und Amtschefin des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg (Sozialministerium von Manfred „Manne“ Lucha, Grüne)
- Dr. Doris Reinhardt, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
- Matthias Einwag, Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG)
- Simon Schreiweis, Betriebsratsvorsitzender der Neckar-Odenwald-Kliniken
- Joachim Bader, Geschäftsführer der AOK Rhein-Neckar-Odenwald
- Guido Wenzel, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Mosbach und der Geschäftsstelle des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst
- Dr. Rainer Schöchlin, Vorsitzender der Ärzteschaft Neckar-Odenwald Kreis und
Dr. Gunther Leibfried, Ärztlicher Bereitschaftsdienst Mosbach
Nach der Sitzung und den Expertenanhörungen kamen offenbar sowohl der Landrat (erneut) als auch die CDU und vermutlich auch die Freien Wähler zum Fazit, dass es keine andere Lösung gäbe als (wie eigentlich schon zuvor von ihnen vertreten):
- „Weiter so“ geht nicht. Also der Erhalt von Mosbach und Buchen als Kliniken.
- Ein zentraler Neubau ist für sie keine Option.
- Für sie bleibt nur die Herabstufung von Mosbach zum „süV“ (sektorübergreifender Versorger) und der Ausbau von Buchen.
Der Expertenanhörung gingen sechs (von geplanten sieben) „Bürgerdialoge“ zu den Kliniken voraus. Dabei werden die Bürger i. d. R. „aufgeklärt“, warum sie „falsch“ liegen und es nur den Weg gibt, den die Verwaltung vertritt.
Zur entscheidenden Abstimmung wird es in der Kreistagssitzung am Mittwoch, 20. Mai 2026 ab 16 Uhr in der Odenwaldhalle in Mudau kommen.
Unsere Einschätzung nach den Expertenmeinungen
Als AfD-Fraktion haben wir uns selbstverständlich keinen Diskussionen verschlossen und die Möglichkeit zur Befragung der Experten und zum Austausch genutzt. Unser Fazit ist jedoch ein komplett anderes als das von Landrat und offenbar der Mehrheit der Kreisräte.
Bundes- und Landespolitik haben sich offen dafür entschieden, die Kommunen in den finanziellen Kollaps zu schicken. Dies bestätigen u. a. die zahlreichen Äußerungen des Präsidenten des Deutschen Landkreistages (unser Landrat), der unermüdlich darauf hinweist, dass die Kommunen in den roten Zahlen sind und es kein „weiter so“ geben kann und fast alle Kliniken in einer „irreparablen Schieflage“ sind, der jedoch damit konsequent ignoriert wird. Vor diesem Hintergrund ist offensichtlich, dass die Kommunen diese Probleme nicht lösen können (sollen?), egal wie sehr sie sich bemühen, insbesondere nicht durch einen ständigen Leistungsabbau an den Bürgern.
Nun zeigte jedoch insbesondere die Expertenanhörung in der öffentlichen Sitzung am 18.04.2026 in Elztal-Dallau auf:
- Ein „süV“ (sektorübergreifender Versorger) ist ein Angebot, welches Öffnungszeiten von unter 12 Stunden täglich anbieten muss, welches (nach aktuellem Stand)nicht an Sonn- und Feiertagen öffnen DARF (schon das spricht dagegen, dass es ein Krankenhaus sein soll) und in welchem nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend sein muss. Es stellt daher nach jedem gegenwärtigen Verständnis kein Krankenhaus dar, egal ob es der Gesetzgeber als „Krankenhaus“ definiert. Ein solches süV bedeutet faktisch ganz klar die Schließung des Krankenhausstandortes Mosbach.
- Auch ist nicht klar (Antwort von Herrn Einwag, BWKG), ob wir bei einem süV nur den Mindeststandard finanziert bekommen werden oder die real anfallenden Kosten. Wieder haben wir also ein unkalkulierbares Kostenrisiko.
- Frau Minister Warken erklärte auf unsere Frage hin zum süV, dass der „Grundgedanke schon ist, dass man einen stationären Bereich hat, der 24/7 geöffnet ist“. Offenbar ist man sich zwischen Bund und Land noch nicht mal über die Definition einig.
- Die anwesenden Experten Herr Einwag (BWKG) und Frau Dr. Reinhardt (KVBW) gingen davon aus, dass auch bei einem MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) mal Verluste ausgeglichen werden müssen. Ein ambulantes Angebot in Trägerschaft des Landkreises zu schaffen, beispielsweise in Form eines MVZ, ist daher ein gewaltiges Risiko, da wir ambulante Defizite nicht ausgleichen dürfen. Hierzu hatte auch kein Experte einen Vorschlag oder etwas zu sagen, denn hier müsste erst die EU/EU-Kommission eine Änderung veranlassen, so der Landrat. Auf Hilfe der EU zu spekulieren, ist pures Risiko.
- Ein MVZ ist in vielen Fällen nur eine beschönigende Bezeichnung für eine bessere Arztpraxis. So wurden zuletzt im Landkreis mehrere bisherige Arztpraxen zu „MVZ“, wobei der Unterschied für die Patienten faktisch in kaum mehr besteht, als dass es mehr Vertretungsärzte durch den gemeinsamen Träger mehrerer Praxen gibt und sich vielleicht die Öffnungszeiten geändert haben.
- Auch MVZ bekommen ihre Kassensitze nicht nachgeworfen, solange sie nicht nur in Bereichen mit Ärztemangel tätig werden. Wollen wir z. B. einen Kardiologen im MVZ, dann wird „ausführlich geprüft“ und der Zulassungsausschuss muss entscheiden, wie Frau Dr. Reinhardt erklärte. Planungen für ein MVZ-Angebot sind also ein enormes Risiko, denn nur bei einem Unterangebot im kompletten Landkreis ist sicher, dass wir solch einen Arzt überhaupt ansiedeln und das MVZ somit attraktiv machen dürfen.
- Wir wissen nicht, welche Leistungsgruppen (zur Erbringung bestimmte Angebote in der Klinik) uns vom Land zugewiesen werden. Wir wissen so lange auch nicht, welchen Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsbedarf es gibt. Auch wissen wir nicht mal, in welcher Höhe (%) es Zuschüsse geben könnte. Was wir hingegen wissen, ist, dass laut Frau Ministerin Warken die Fördermittel des Bundes für Bauprojekte nur bei einer Co-Finanzierung durch das Land ausgezahlt werden, es keine nahezu vollständige Förderung eines Baus geben wird (wir werden also Millionen zuzahlen) und es nur drei Milliarden (!) des 50-Milliarden-Fördertopfs für ganz Baden-Württemberg gibt.
> Die laufenden Kosten und großen Defizite nahezu aller Krankenhäuser (85-90% in Baden-Württemberg sind defizitär) wollen Bund und Land nicht ausgleichen, aber dafür Milliarden für Neubauten ausgeben.
> Da die Bau-Fördermittel ausdrücklich nicht „nach dem Windhundprinzip“ vergeben werden, gibt es auch keinen Grund für einem übereilten Förderantrag, zu dem immer gedrängt wird. - Es wird kein einziges der strukturellen Probleme für die mangelhafte Klinikfinanzierung gelöst. Stattdessen wurde angekündigt, diese noch zu verschlimmern (z.B. durch Wegfall des bis 31.10.26 befristeten Rechnungszuschlags und weitere Einsparzwänge)! Selbst bei allen Einsparbemühungen unsererseits wird das die Situation in kürzester Zeit wieder verschlechtern, denn ein Großteil der Kosten und des Defizits wird weiter im verbliebenen Krankenhausbetrieb anfallen.
> Es wird also dasselbe passieren wie nach der letzten Umstrukturierung mit der Schließung der Geburtshilfe in Mosbach etc. Das Leistungsangebot wird schlechter, aber die Einsparungen werden trotzdem nicht lange ausreichend sein. - Wir wissen selbst, dass es unzählige unsichere Faktoren gibt. Herr Letzgus (Lohfert & Lohfert) meinte zu unserer Einschätzung der anhaltend strukturellen Probleme zwar zuerst, dass er das nicht so sehe – obwohl er gleichzeitig sagte, dass dies ja eine Feststellung wäre und keine Frage – zum Ende seiner Antwort sagte er dann aber: „Ihre Schilderung ist ein denkbares Szenario“ mit dem Verweis auf die vielen unsicheren Faktoren. Nur für was haben wir denn sein Gutachten, wenn nicht, um die wahrscheinlichsten Optionen zu kennen und uns nicht mehr nur auf unsichere Faktoren verlassen zu müssen?
> Kein einziger Experte (!) hat auch nur irgendwas vorgebracht, was die Schilderung unseres Szenarios der anhaltenden strukturellen Unterfinanzierung besser machen würde – im Gegenteil (Schilderung der Minister). - Die von Frau Ministerialdirektorin Dirks in Aussicht gestellten„sehr großzügigen“ Prüfungen auf den Verzicht von Rückforderungen von Zuschüssen bei strukturellen Veränderungen sind nicht rechtsverbindlich. Erfahrungsgemäß waren wir hingegen mit monatelangen bis jahrelangen Hinhaltungen seitens des Landes bei wichtigen Entscheidungen und Anträgen konfrontiert.
- Der Gutachter Herr Letzgus (Lohfert und Lohfert) erklärte ernsthaft, dass es egal wäre, ob 10.000 Einwohner mehr oder weniger mit einem Standort erreicht werden können. Das kann man sicher unterschiedlich betrachten, aber wir fanden die Aussage unfassbar. So geht doch keine Zukunftsplanung für die nächsten Jahrzehnte.
- Frau Dr. Reinhardt (KVBW) sagte klar, dass auch die Bereitschaftspraxis in Mosbach geschlossen wird, wenn es dort keine Notaufnahme mehr gibt.
- Es wäre unsinnig, z. B. langfristig die Küche für die Buchener Klinik in Mosbach zu belassen, zumal es dort auch noch Personalmangel dafür gibt (wie von Herrn Schreiweis erklärt). Bei einem Neubau in Buchen wird diese daher sicher eingeplant werden müssen und somit schon aus rein praktischen Gründen irgendwann auch den Standort wechseln – anders als bisher angekündigt. Ähnliches könnte auch für die Pflegeschule gelten, falls das süV nicht mit entsprechend vielen Betten ausgestattet wird. Wiederholt äußerten die Experten, dass ein Ausbilder nicht mit zu vielen Auszubildenden konfrontiert sein darf – man wird also die wesentlich höhere Betten- und Patientenzahl in Buchen zwecks der Ausbildung der Pflegekräfte brauchen.
- Um bei immer weniger Krankenhäusern überhaupt noch den nötigen Nachwuchs ausbilden zu können, müssen stattdessen Labore mit nachgestellten Krankenhaussituationen geschaffen werden. Auch das gibt es nicht kostenlos. Wir verlagern also Kosten. Und wie die Kreisärzteschaft erläuterte, legt die Ausbildung eines Arztes ihm auch die Region nahe, weshalb viele Ärzte sich nur bei uns ansiedeln bzw. bei uns bleiben, weil sie schon ihre Ausbildung bei uns gemacht haben.
- Wir begeben uns in eine Abhängigkeit, auf die wir keinen Einfluss mehr haben. So werden wir ohne Mosbach z. B. in Teilen des Landkreises vom Krankenhausstandort Eberbach abhängig sein. Für diesen Standort gab es jedoch im Rhein-Neckar-Kreis ebenso wiederholt Überlegungen für die Schließung. Bei einer schlechteren Haushaltssituation könnte der RNK also ohne jede Einflussmöglichkeit für uns Eberbach schließen und bei uns eine große Versorgungslücke hinterlassen.
Eberbach wurde auch wiederholt von den Experten als „Ausweichkrankenhaus“ für Teile unseres Landkreises beim Wegfall von Mosbach eingeplant. Auch haben wir keinen Einfluss auf mögliche Umstrukturierungen bei Eberbach, also den Wegfall von Fachbereichen. So ist auch dort schon vor langer Zeit die Geburtshilfe weggefallen und darauf haben wir schlichtweg keinen Einfluss. - Nahezu alle Experten erklärten, dass der Rettungsdienst beim Wegfall von Mosbach ausgebaut werden müsste. Abgesehen von den Kosten dafür, die dann aus einem anderen Topf bezahlt werden (Krankenkassen – wir verlagern also nur Kosten), kann uns dies jedoch keiner garantieren. Wieder wären wir also ohne Einfluss darauf, weil u. a. die Krankenkassen entscheiden, während z. B. unser Landrat zwar im Gremium (Bereichsausschuss für den Rettungsdienst) ist, aber nur ohne Stimmrecht. Der Kreistag ist generell nicht eingebunden.
- Andere geplante MVZ als Ersatz für Kliniken zeigen deutlich, dass dies viel zu oft in der Theorie gut klingt, in der Praxis jedoch nicht die Erwartungen und angekündigten Vorstellungen erfüllt (vgl. z. B. die Schilderungen von René Bostelaar, Geschäftsleitung Klinikum Main-Spessart in KU Gesundheitsmanagement 03/2026).
Unser Fazit
Wir sollen ohne wirtschaftliche Perspektive einen Krankenhausstandort schließen. Selbst Frau Ministerin Warken erklärte, dass die Finanzierung „nicht ausreichend geklärt“ ist und „ob die Vergütungen ausreichend sind“. Trotzdem kündigte sie schon an, dass es nicht mehr Geld im stationären Bereich geben wird, sondern im Gegenteil.
Es kann nicht sein, dass nun eine Art Täter-Opfer-Umkehr stattfindet in der Form, dass die Bundes- und Landespolitik ihrer Pflicht zur ausreichenden Finanzierung nicht nachkommt und uns hingegen in den finanziellen Kollaps führt und wir dafür gezwungenermaßen „freiwillig“ unsere Versorgungsangebote opfern sollen mit völlig offenem Ausgang, weil alles andere ungeklärt ist.
Alleine das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt das SDG (Ziele für nachhaltige Entwicklung) Nr. 3 „Gesundheit und Wohlergehen“ mit 3.671 laufenden Maßnahmen und 25,91 Milliarden Euro laufenden Maßnahmen. Das ist wohlgemerkt nur eines von 17 unterstützten Zielen und nicht vergleichbar mit z. B. Ziel 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“, welches aus 61,24 Milliarden Euro Maßnahmen im Ausland besteht. Wohlgemerkt also nicht die Ausgaben in Deutschland.
Solange Milliarden Euro in ausländische Gesundheitsprojekte fließen, ist für uns schwer verständlich, dass wir am deutschen Gesundheitssystem ständig weiter einsparen sollen. Zuerst muss unsere eigene Gesundheitsversorgung gesichert sein, bevor wir die Gesundheitsversorgung anderer Länder sichern.