• 2. Mai 2025

Verfassungsschutz: Hochstufung mit geheimen „Beweisen“ – Leaks zeigen Lächerlichkeit

Mai 2, 2025

Mit einem Gutachten, welches geheimgehalten wird, stuft der Verfassungsschutz die AfD hoch. Damit sichert er nur die Brandmauer für die SPD, damit die CDU keine anderen Koalitionsmöglichkeiten hat und in Abhängigkeit bleibt.

Der Verfassungsschutz hat die AfD hochgestuft zur „gesichert rechtsextremistischen Bewegung“. Kurz vor dem Wechsel im Bundesinnenministerium, dem die Behörde zugeordnet ist, und obwohl der Verfassungsschutz derzeit nicht mal einen Präsidenten hat und allgemein bekannt war, dass die Überarbeitung der Einstufung noch länger dauern würde. Wieso also jetzt?

Die AfD hat inzwischen bessere Umfragewerte als die Union erreicht und ist auf Platz 1 gelandet. Nancy Faeser (SPD) ist nur noch wenige Tage im Amt und hinterlässt Alexander Dobrindt (CSU) die Hochstufung der AfD als vergiftetes Geschenk, damit dieser eine Hochstufung nicht verhindern kann. Sie stärkt nochmal die Brandmauer, damit die CDU keine anderen Koalitionspartner hat.

Besonders fatal ist aber, dass die Gründe für die Hochstufung mal wieder geheim bleiben sollen. Die laut Umfragen stärkste Partei Deutschlands wird verleumdet – und man muss nicht mal Beweise für die angebliche Verfassungsfeindlichkeit vorlegen. Jeder echte Demokrat muss mit dem Kopf schütteln. Besonders die CDU sollte sich gut überlegen, ob sie dieses Trauerspiel mitmachen will – sie macht sich so weiter abhängig von Linken und teils Linksextremen. Zudem ist die Argumentation des „gesichert rechtsextremen“ zu übernehmen, obwohl man keine Beweise dafür vorgelegt bekommt, zumindest äußerst fragwürdig.

Was steht im geheimen Gutachten?

Doch es wird noch besser: Natürlich gibt es Leaks aus dem Geheimgutachten. Die WELT berichtet über drei konkrete Beispiele, die im Gutachten stehen sollen:

Am 11. August 2024 soll der Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, der im AfD-Bundesvorstand sitzt, sich im brandenburgischen Zossen wie folgt geäußert haben: „Wir müssen auch wieder entscheiden dürfen, wer überhaupt zu diesem Volk gehört und wer nicht. Es gehört mehr dazu, Deutscher zu sein, als einfach nur eine Staatsbürgerurkunde in der Hand zu haben. Uns alle hier auf diesem Marktplatz verbindet viel mehr als nur eine gemeinsame Sprache. Uns verbindet ein unsichtbares Band, was man einfach nicht erklären muss. Jeden einzelnen von euch verbindet mehr mit mir als irgendein Syrer oder irgend Afghane, und das muss ich nicht erklären, das ist einfach ein Naturgesetz.“

Wenige Tage später, am 25. August 2024, erklärte sein Parteikollege Dennis Hohloch, AfD-Landtagsabgeordneter in Brandenburger: „Vielfalt bedeutet Multikulti. Und was bedeutet Multikulti? Multikulti bedeutet Traditionsverlust, Identitätsverlust, Verlust der Heimat, Mord, Totschlag, Raub und Gruppenvergewaltigung.“

Als drittes Beispiel führt die Welt einen Tweet des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Reichardt an: „Verfehlte Migrationspolitik und Asylmissbrauch haben zum 100.000-fachen Import von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen geführt“. Der Tweet ist mittlerweile gelöscht.

Das kann man sicher auch anders sehen, aber wenn daraus abgeleitet die erfolgreichste Partei Deutschlands zum „Rechtsextremisten“ gemacht werden soll, dann ist eigentlich alles gesagt. Kein Wunder, dass man die 1100 Seiten des Gutachtens lieber geheimhält.

Bei der ARD meint ein „Experte“ gar, dass man selbst die Leugnung des Klimawandels als „antidemokratisch und verfassungswidrig“ ansehen könnte. Kurz gesagt: Alles, was nicht links ist, ist in Deutschland verfassungsfeindlich:

Man könnte aber auch über weitere antidemokratische, verfassungswidrige Elemente reden, auch im AfD-Parteiprogramm zu den Bundestagswahlen. Wenn man beispielsweise den Klimawandel leugnet, dann wird man nicht das Verfassungsziel der Klimaneutralität oder auch schon vorher des Umwelt- und Klimaschutzes gemäß des Urteils von 2021 erreichen.

„Unsere Mitglieder sorgen sich besonders um den Zustand der Demokratie! Sie kommen aus dem bürgerlichen Umfeld und sehen die schon eingetretenen und die absehbaren Schäden durch linke Politik. Alle Positionen der AfD wurden ebenso in der Vergangenheit schon von der CDU vertreten oder sie werden von unzweifelhaft demokratischen Regierungen unserer Nachbarländer vertreten“ erklärt unser Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Johann Martel dazu.

Unsere Wähler und Mitglieder wissen, dass die Begründung des Verfassungsschutzes absurd ist, vermutlich sogar eine glatte Lüge, wenn als Begründung insbesondere ein „ethnischer Volksbegriff“ herhalten soll. Unser Landesvorsitzender, ebenso wie der Vorsitzende unserer Landtagsfraktion, wurde nicht in Deutschland geboren, wäre also „ethnisch“ kein Deutscher, und trotzdem wurden sie in unserer Partei an die Spitze gewählt. Wie absurd sollen die Lügen über uns also noch werden?

Noch immer weiß jedoch niemand außerhalb der Regierungskreise, was in dem Gutachten überhaupt drinsteht. Trotzdem sind sich viele Medien und Politiker nicht zu doof, dafür lauthals dem Verfassungsschutz zuzustimmen.

Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff

Seit geraumer Zeit behauptet der Verfassungsschutz, dass die Nutzung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs verfassungsfeindlich sei. Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, emeritierter Professor der Universität Freiburg, spricht von einer „völlig unbegründeten, unsinnigen Unterstellung“. Ein auf die empirische Wirklichkeit verweisender Begriff könne gar nicht verfassungsfeindlich sein, verfassungswidrig könnten nur Verhaltensweisen sein. Richtig sei: „Das Volk als Subjekt der Demokratie ist das Staatsvolk, nicht das Volk im ethnischen Sinne.“ Aber das schließe nicht aus, dass es ein deutsches Volk im ethnischen Sinne gebe.

Genau das behauptet jedoch der Verfassungsschutz. „Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse“, heißt es in den Erläuterungen des Inlandsgeheimdienstes.

Der Verfassungsschutz hat damit verlernt, sauber nach Ethnos und Demos zu trennen, schreibt Nius. Denn auch Artikel 116 des Grundgesetzes widerspricht der Einschätzung des Geheimdienstes. Noch konstruierter geht es ja gar nicht, nur um den politischen Gegner zu verleumden. Zudem benutzt der Geheimdienst selbst bei anderen einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff.

Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel - Bundesvorsitzende der AfD
Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel – Bundesvorsitzende der AfD

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