Karl Heinz Neser, abgewählter CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag, beklagt nach einer Wahlauswertung „in Übereinstimmung mit der CDU-Fraktion“ das Wahlverfahren und fordert vom Innenministerium Änderungen (Pressemitteilung / Bericht). Kleine Parteien, besonders kritisiert er die AfD, würden das schon zur letzten Wahl eingeführte Sainte-Lague/Scheppers-Wahlverfahren missbrauchen. Statt also zu überlegen, wieso seine CDU Wähler verloren hat, will er zur Rückeroberung von Mandaten (Wahl)Recht und Gesetz ändern…

Er verkennt dabei:

1. Eine Kalkulation wie früher nach D’Hondt würde nicht zu Lasten der AfD gehen. Das kritisierte AfD-Direktmandat ginge verloren, würde aber vom gleichen AfD-Kandidaten als Ausgleichssitz erlangt, ebenso wie die Zahl der Ausgleichssitze gleich bliebe. Verlierer nach D’Hondt wären die SPD (1), die Grünen (2) und die DCB (1). Die CDU allerdings würde gewinnen.

2. Die CDU hat nur wenig Stimmen bei der Kreistagswahl verloren. Die 26 368 Stimmen für die AfD sprechen, in Kombination mit den insgesamt gestiegenen Stimmzahlen dafür, dass wir vorwiegend Nichtwähler rekrutierten. Normalerweise wird das Mobilisieren von Nichtwählern und eine hohe Stimmbeteiligung auch von der CDU als Ziel ausgegeben.

3. Er kritisiert, dass ein Abgeordneter im Kreistag, je nach Partei, unterschiedlich viele Wähler vertritt. Das verwundert, schließlich hat seine CDU kein Problem mit der „degressiven Proportionalität“ im EU-Parlament. Während ein Abgeordneter aus Malta 66 667 Bürger vertritt, vertritt ein Abgeordneter aus Deutschland 854 167 Bürger. Und selbst von der Neuverteilung der 73 Sitze von Großbritannien nach dem Brexit bekommt Deutschland keinen. Wo bleibt die CDU-Kritik daran?

4. Die von ihm genannten „Minigruppen“ erschweren die Mehrheitsbildung in kommunalen Gremien überhaupt nicht, wie er angibt. Die Einzelabgeordneten (DCB, FDP) haben in den Ausschüssen nichts zu sagen (nach neuestem Stand werden sie sogar in der CDU-Fraktion mitwirken) und der eine Sitz der AfD wird in den Ausschüssen problemlos von seiner CDU überstimmt. Der einzige Unterschied zu früher ist also, dass sich die anderen Parteien zumindest die Kritik der AfD anhören müssen, bevor sie diese überstimmen.

5. Herr Neser kritisierte das neue Wahlverfahren schon nach der Wahlniederlage seiner Partei 2014. Nur konnte er damals nicht die Erfolge der AfD als Begründung seiner Kritik anführen. Auch schimpfte er damals über die neue grün-rote Landesregierung, dabei war das „ungerechte“ Auszählverfahren bereits 2006 von seiner CDU für die Landtagswahlen 2011 eingeführt worden. Begründung: es würde den Wählerwillen ausgewogener abbilden. In Anbetracht der Tatsache, dass die AfD schon in manchen Bundesländern stärkste Kraft ist, sollte Herr Neser froh sein, wenn kleine Parteien auch in Zukunft berücksichtigt werden.

Die damaligen Wahlrechtsänderungen hatten zudem bereits das Ziel, es kleineren Parteien schwerer zu machen. So war es bei den Kommunalwahlen 2004 und 2009 möglich (also lange vor der AfD), dass Kandidaten auf Listen für zwei Kreistage aufgeführt werden konnten. Dies war natürlich für Parteien mit weniger Kandidaten von großer Bedeutung und wird vom Wahlrecht zur Landtagswahl noch heute erlaubt.

6. Herr Neser kritisiert eine „reine Listen- oder Parteienwahl“ bei der AfD. Richtig: wir stellen nicht unsere Personen in den Vordergrund, sondern unsere Programmatik und Überzeugung. Warum das „Missbrauch“ sein soll…?

7. Ein Vergleich zwischen dem D’Hondt-Verfahren und dem Sainte-Laguë zeigt, dass Sainte-Laguë keine große relative Abweichung vom Idealanspruch für die großen Parteien bedeutet (unter 0,3 Prozent), sondern vielmehr D’Hondt den großen Parteien mehr Sitzansprüche gibt, als ihnen gemäß dem Wahlergebnis zustehen würden (über drei Prozent). Eben aufgrund seiner Neutralität zur Stärke der Parteien wird es inzwischen bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen eingesetzt und D’Hondt wurde beim Bundestag nach 1983 und der Europawahl nach 1984 abgelöst.

Auch der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 14. Juli 2007 (GR 1/06) bereits festgestellt, dass die Änderung des Wahlverfahrens nicht „zu eindeutig schlechteren Ergebnissen“ führt. Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht in drei Entscheidungen seit 1952, zuletzt 2008, festgestellt, dass keines der Berechnungsverfahren prinzipiell „richtiger“ ist.

Johann Martel
Vorsitzender (Sprecher) der AfD Neckar-Odenwald

(Unsere Antwort wurde bei den Fränkischen Nachrichten, NOKZeit und am 24.06.19 auch gekürzt in der Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) veröffentlicht.)