Zusammen mit der Einbringung des Kreishaushalts 2021 informierte der Landrat Dr. Achim Brötel die Öffentlichkeit darüber, dass das seit über 15 Jahren geplante Infrastruktur- und Umgehungsprojekt “K3972 Transversale Eberstadt – Adelsheim” eingestellt werden soll. In der Dezember-Sitzung 2020 entscheidet der Kreistag über die Einstellung. Die AfD stimmt dem Ende des Projekts NICHT zu – wir halten es nach wie vor für notwendig.

Unser Standpunkt

Die Verzögerungen bei der Planung der Transversale über viele Jahre sind inakzeptabel. Wenn diese nun zur Einstellung einer notwendigen Infrastruktur-Maßnahme führen ist das ein Skandal. Auch ist der Schutz der Bürger und Anlieger höher zu gewichten als der Artenschutz. Zudem gibt es keine Alternative zur Transversale, um die Rettungszeiten der betroffenen Gemeinden zu verbessern, ebenso halten wir die Transversale für die Bundeswehrstandorte für sinnvoll.

Wir befürworten die Transversale daher noch immer.

Die Transversale betrifft gut 1/3 der Bürger des Landkreises direkt oder indirekt. Vor einer Projekteinstellung verlangen wir, dass die betroffenen Bürger zumindest befragt werden bzw. per Abstimmung entscheiden könnten, was ihnen ein solches Projekt wert ist.


Im Detail:

Warum hält die AfD die Transversale für notwendig?

Wir halten die Transversale nach wie vor für notwendig. Nicht nur für die Anlieger, die entlastet werden würden, sondern auch für die Bewohner und Unternehmen von Buchen und Walldürn. Ebenso aber auch für die Rettungszeiten, die in manchen Gemeinden einfach inakzeptabel hoch sind. Das ist nämlich auch der Punkt, an den man kein Preisschild hängen darf.


Was lief aus unserer Sicht schief?

Über Jahrzehnte lässt man Gutachten durchführen, die dann allesamt auf den Schreibtischen der Planfeststellungsbehörde veralten. In der Zwischenzeit explodieren die Kosten. Selbst wenn man die Transversale nun bauen würde, dann müsste man diese massiv einschränken (z.B. mit Tempo 30!), aufgrund der angeblichen Gefährdung von wenigen Tierarten [1]. Damit wird eine Umgehungsstraße zum Schildbürgerstreich!

Es darf nicht sein, dass der Schutz der Tierarten über dem Schutz der Bürger, der Anlieger und der Kinder steht, die auch teils ihren Schulweg dort haben, wo der Verkehr zur Autobahn aktuell vorbeifährt.

[1] laut Roter Liste sind nur zwei der zehn angeblich betroffenen Tierarten “stark gefährdet”


Was ist mit der Bundeswehr?

Auch für die Bundeswehrstandorte im nördlichen Landkreis, insbesondere das Materiallager und Munitionsdepot, halten wir die Transversale für sinnvoll, da Schwertransporte unvermeidbar sind und nicht durch “jedes Dorf” gehen sollten. Speziell der Standort Walldürn bringt (so Schilderungen von Anwohnern gegenüber uns) alles oder vieles durch das Nadelöhr Hardheim – mit Gefällstrecke und enger Brückenunterquerung. Wenn dort schweres Gerät benötigt wird und der Standort ausgebaut werden soll, dann ist also entweder die Transversale sehr sinnvoll oder eine Umgehung von Hardheim nötig – aber letztere ist noch nicht mal geplant.


Wie kann man die Transversale finanzieren?

Bezüglich der Finanzierung denken wir, dass es auch einen Weg gibt, wenn der Wille da ist bzw. wäre (“Wir schaffen das!”). Beispielsweise bei Projekten der Strom-Infrastruktur gibt es Möglichkeiten der aktiven und passiven finanziellen Bürgerbeteiligung. Der Bürger wird also zum Anteilseigner oder zum Geldgeber (Anleger), z.B. bei Windkraftprojekten und Solarparks. Warum ist es also nicht ebenso möglich, dass für Straßen-Infrastruktur von Bürgern und davon profitierenden Unternehmen entsprechende Organisationen zur Umsetzung gegründet werden können? Einen Weg zur Abrechnung zu finden ist sicher nicht unmöglich.

Der Grund ist doch letztlich rein politisch, weil Windparks und Solarparks erwünscht sind, Straßen hingegen nicht.

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, immerhin haben wir eine absolute Niedrigzinsphase und Investitionen in die Infrastruktur sind fast immer sinnvoll. Zudem würden sich die Kosten über viele Jahre verteilen, da es vermutlich auch noch zu Klagen von Grundstückseigentümern, etc. kommen würde, die einen Zeitverzug bedeuten.

Die klassische Finanzierung wäre über die Kreisumlage. Diese würde, inklusive Nebenkosten und Unterhaltung der Transversale, für 30 Jahre um 1% steigen müssen. Das ist zwar eine langjährige Belastung, aber finanziell nicht unmöglich.


Kann man eine über Jahrzehnte in Aussicht gestellte Umfahrungsstraße einfach wegnehmen?

Wir sind der Überzeugung, dass man ein so wichtiges und lange angekündigtes Projekt nicht einfach einstellen kann. Schließlich haben Unternehmen und Bürger damit geplant, z.B. wenn sie sich in einem Gewerbegebiet in Buchen oder Walldürn angesiedelt haben.

Wenn das Projekt eingestellt werden soll, dann wünschen wir uns daher zumindest vorher eine Befragung der Bürger bzw. im Idealfall eine Abstimmung der Bürger. Der Bürger muss entscheiden können, was ihm ein solches Projekt wert ist.


Wie wird die AfD sich im Kreistag positionieren?

Wir werden der Einstellung der Transversale nicht zustimmen. Wir gehen aber leider davon aus, dass diese mehrheitlich beschlossen wird.


Was kann man für die betroffenen Bürger tun, wenn die Transversale eingestellt wird?

Wenn das Projekt eingestellt wird, dann muss man natürlich überlegen, wie man den vom Autobahnzubringer-Verkehr betroffenen Anliegern möglichst sinnvoll helfen kann. Beispielsweise durch Tempobeschränkungen, zusätzliche sichere Übergänge, Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt), etc.

Allerdings werden die meisten dieser Maßnahmen (außer Lärmschutz) den Verkehr nicht reduzieren, sondern nur in andere Orte umleiten, die dann vermehrt betroffen sind. Macht man z.B. in Bödigheim Bremsschwellen, dann steigt das Verkehrsaufkommen durch Osterburken und Bofsheim.

Es gibt aber auch Bereiche, da wird es für die Bürger keine Verbesserung geben, z.B. bei den unzureichenden Rettungszeiten. Die werden nur eingehalten werden können, wenn die Landesregierung die zulässigen Hilfsfristen einfach erhöht, was angeblich schon diskutiert wird. Aber das löst das Problem natürlich in keiner Weise, sondern hängt den ländlichen Raum nur weiter ab. Das finden wir sehr bedauerlich, besonders für einen Landkreis, der den Minister für Ländlichen Raum als Abgeordneten hat.

Zur Erinnerung: laut den letzten Zahlen des SWR (das Innenministerium hat angeblich keine neueren Zahlen) schaffte man die Einhaltung der medizinisch empfohlenen Hilfsfrist von maximal 10 Minuten z.B. in Seckach nur in 26% der Fälle, in Ravenstein sogar nur in 22% der Fälle. Hier besteht ein Verbesserungsbedarf, den man nicht leugnen kann. Noch schlimmer ist, dass vielfach nicht mal die gesetzliche Frist von 15 Minuten eingehalten wird.


Was ist mit dem Schutz der gefährdeten Tiere?

Bezüglich dem Artenschutz möchten wir anmerken, dass mit den (im Falle des Baus der Transversale) vorgesehenen Naturierungs- und Ausgleichsmaßnahmen echte Biotope geschaffen würden. Das wäre besonders für die Fledermäuse mutmaßlich besser als die intensiv bewirtschafteten Äcker. Die Biotope wären dann in kommunaler Hand und damit auch dauerhaft dem Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft entzogen.

Ein Großteil der Transversale würde auf Ackerland errichtet und auf den Äckern können die Fledermaus-Arten sowieso nicht nächtigen. Im gepflegten Biotop oder im ungepflegten Bannwald hingegen würden wertvollere Wildtierflächen geschaffen.




Hintergrund

(Auszüge aus der Beschreibung des Projekts in der öffentlichen Vorlage zur Kreistagssitzung am 07.12.2020, Vorlage K/2020/051. Hervorhebungen durch uns.)

Seit mehr als 15 Jahren bewegt die geplante Transversale Eberstadt – Adelsheim (K 3972) die Gemüter der Menschen im Neckar-Odenwald-Kreis. Während die Befürworter insbesondere darauf abstellen, dass der nördliche Landkreisteil bislang nur unzureichend an die A 81 angeschlossen sei und die Freigabe des Eckenberg-Tunnels im Zuge der Ortsumfahrung Adelsheim/Osterburken jetzt zusätzlich auch noch zu einer gravierenden Verlagerung der Verkehrsströme im Bauland geführt habe, was zwingend ein stimmiges verkehrliches Gesamtkonzept unter Einbeziehung der Transversale erfordere, verweisen die Gegner vor allem auf die ihres Erachtens unverhältnismäßigen Eingriffe in Natur, Umwelt und Landschaftsbild, sowie eine befürchtete zusätzliche Belastung für den Osterburkener Stadtteil Hemsbach.

Grundidee der Transversale ist die ortsdurchfahrtsfreie Anbindung der Städte Buchen und Walldürn an die B 292 (neu) und damit im weiteren Verlauf dann auch an die A 81. Zudem sollen die stark belasteten, sowie teilweise noch dazu unübersichtlichen Ortsdurchfahrten in Bödigheim, Seckach und Zimmern auf diese Weise verkehrlich entlastet und Verbesserungen bei der Hilfsfristeinhaltung im Rettungsdienst erreicht werden.

Im Dezember 2005 wurde die Maßnahme mit geschätzten Kosten von seinerzeit 13,7 Mio. € zur Programmaufnahme im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angemeldet.

Nach eingehender, teilweise kontroverser Beratung hat sich der Kreistag schließlich in seiner Sitzung am 19. November 2007 mit großer Mehrheit für die Variante mit einem Abstieg ins Rinschbachtal entschieden und die Verwaltung beauftragt, hierfür die Genehmigungsplanung zu erstellen und die weiteren erforderlichen Schritte zu veranlassen. Über die Frage der tatsächlichen Umsetzung und insbesondere der Finanzierbarkeit der Maßnahme sollte erst nach dem Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses auf der Basis der dann vorliegenden Erkenntnisse abschließend beraten und entschieden werden.

Im Juni 2009 hat die Verwaltung beim Regierungspräsidium Karlsruhe erstmals einen Antrag auf Planfeststellung für die Transversale gestellt. 

Weitere Nachforderungen des Regierungspräsidiums im Laufe des Verfahrens betrafen eine tierökologische Erhebung und die Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung auf das Zieljahr 2025. Die entsprechenden Unterlagen wurden im August 2013 bzw. September 2013 der Planfeststellungsbehörde vorgelegt.

Eine erste Kostenfortschreibung auf der Basis der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen ergab im Januar 2014 Gesamtkosten in einer Höhe von 24,7 Mio. €. Die ursprünglich veranschlagten Kosten hatten sich somit bis dahin schon fast verdoppelt.

Im Mai 2015 fand zudem eine Nach-Anhörung im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung statt. Des Weiteren wurden ergänzende Untersuchungen im Bereich Verkehr gefordert, die im Mai 2016 vorgelegt wurden. Dabei ging es insbesondere um Fragen zum Lärm, zu Luftschadstoffen und zu möglichen Erschütterungen. 

Die bereits auf das Zieljahr 2025 fortgeschriebene Verkehrsuntersuchung musste im Laufe des Planfeststellungsverfahrens schließlich noch zwei Mal erweitert werden. Die Unterlagen für das Zieljahr 2030 wurden dem Regierungspräsidium im Januar 2018 vorgelegt. Nur wenig später hat die Planfeststellungsbehörde dann aber sogar eine nochmalige Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung auf das Zieljahr 2040 verlangt. Das hatte aufwändige Verkehrszählungen zur Folge. Dennoch konnte auch diese Verkehrsuntersuchung seitens der Verwaltung bereits im Oktober 2019 vorgelegt werden

Kostenentwicklung

Die Kosten für den Bau der Transversale wurden bisher über die Jahre hinweg jeweils mit dem allgemeinen Baupreisindex fortgeschrieben. Nach dem Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses sollte dann noch einmal eine detaillierte Kostenfortschreibung erfolgen.

Beim Bau der Ortsumfahrung Adelsheim im Zuge der B 292 hat sich allerdings gezeigt, dass der Hang des Eckenbergs bei weitem nicht so standfest ist, wie die geologischen Untersuchungen das zunächst erwarten ließen. Für die B 292 mussten deshalb umfangreiche und sehr teure Hangsicherungsmaßnahmen ergriffen werden.

Dieselbe Situation wäre später beim Bau der Transversale im Anschlussbereich an die B 292 mutmaßlich aber ebenfalls zu erwarten. Deshalb hat die Verwaltung auch ohne Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses auf dieser Basis bereits einmal eine neue Kostenschätzung erstellt. Allein die extrem aufwändige Hangsicherung am Eckenberg würde demnach mit Mehrkosten von rund 11 Mio. € zu Buche schlagen. Zusammen mit den ebenfalls stark angestiegenen allgemeinen Kosten im Bausektor lägen die reinen Baukosten für die Transversale somit jetzt schon bei rund 51 Mio. € (Stand: August 2020). Dazu kämen noch weitere Planungskosten von voraussichtlich 2,0 Mio. € sowie die bisherigen Kosten der Vorplanung und des Grunderwerbs in einer Höhe von rund 1,5 Mio. €. In Summe wären das aktuell also rund 54,5 Mio. €.

Der Bau der Transversale ist dem Grunde nach förderfähig nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Bei einem förderfähigen Baukostenvolumen von 51 Mio. € würde daraus ein möglicher Zuschuss in Höhe von 25,5 Mio. € resultieren.

Auf der Basis der derzeit vorliegenden Erkenntnisse müsste der Neckar-Odenwald-Kreis also mindestens 29 Mio. € als Eigenmittel aufbringen.


Weitere Unwägbarkeiten ergeben sich zudem daraus, dass verschiedene natur- und artenschutzrechtliche Maßnahmen bereits mit einem Vorlauf von 5 bis 6 Jahren vor dem eigentlichen Baubeginn der Straße umgesetzt werden müssten. Zusammen mit der reinen Bauzeit für die Transversale, die auf mindestens 3 weitere Jahre zu veranschlagen wäre, ergäbe sich somit eine sehr lange Vorlaufzeit, in der die Kosten voraussichtlich noch einmal deutlich ansteigen würden.

Gesamtbewertung [seitens des Landratsamtes]:

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zuletzt zwar mehrfach einen positiven Planfeststellungsbeschluss in Aussicht gestellt. Aus Sicht der Verwaltung stellt sich allerdings gleichwohl die Frage, was noch alles an ergänzendem Aufwand zu leisten wäre, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist nämlich davon auszugehen, dass die Datengrundlagen erneut fortgeschrieben werden müssten, weil sie sozusagen in der Zwischenzeit auf dem Schreibtisch der Planfeststellungsbehörde veraltet sind.

Das beträfe sowohl die Verkehrsuntersuchung wie auch Artenschutz und Biotope, sowie neue Bewertungsmethoden und geänderte Gebietsgrenzen für das FFH-Gebiet. Nach gängiger fachlicher Praxis gelten im Naturschutz nämlich Daten, die älter als fünf Jahre sind, als veraltet. Insofern müssten also die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und der Landschaftspflegerische Begleitplan noch einmal überarbeitet werden. Ferner wäre die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zum Schutzgut Boden zu aktualisieren sowie die Themenkomplexe Generalwildwegeplan und Biotopverbund noch einzuarbeiten. Die Erstellung dieser Unterlagen würde wieder viel Zeit in Anspruch nehmen und weitere Kosten verursachen. Zumindest in Teilbereichen käme das sogar beinahe einem völligen Neubeginn gleich.

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Stand: Mai 2015) geht zudem davon aus, dass trotz aller Umsiedlungs- und Vergrämungsmaßnahmen und trotz aller Vorsicht und Rücksichtnahme beim Bau mögliche Verluste bei einzelnen Tierarten nicht auszuschließen seien. Bei insgesamt 10 Arten müsste deshalb jeweils eine artenschutzrechtliche Ausnahme von den Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erteilt werden.

Betroffen sind Haselmaus, Springfrosch, Laubfrosch, Kammmolch, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus und Mopsfledermaus. Daher werden zum Themenkomplex Fledermäuse inzwischen bereits weitere präventive Maßnahmen diskutiert und gefordert.

In Betracht käme entweder eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf der Transversale auf 30 km/h (auf einer Länge von ca. 800 m, wenn auch eventuell tageszeitlich oder jahreszeitlich begrenzt) oder der Bau von mindestens 4 m hohen Überflughilfen für Fledermäuse entlang der Straße. Für die Akzeptanz der Transversale, aber auch für die angestrebte Fahrzeitverkürzung wäre das jedoch im Zweifel kontraproduktiv.

Die Grundidee der Transversale erweist sich zwar angesichts der fortbestehenden infrastrukturellen Defizite im Straßennetz des Neckar-Odenwald-Kreises, aber auch der gestiegenen und voraussichtlich weiter steigenden Verkehrsbelastung in einzelnen Ortsdurchfahrten im Bauland nach wie vor als richtig. Gleichwohl sind aber sowohl die planerischen wie auch die naturschutzfachlichen Hürden im Laufe der bisherigen Untersuchungen deutlich größer und teilweise zumindest mit vertretbarem Aufwand nahezu unüberwindbar geworden. Hinzu kommt der extrem gestiegene Kostenfaktor, der den Kreis in finanzieller Hinsicht angesichts anderer Aufgaben und Herausforderungen auf absehbare Zeit aller Voraussicht nach überfordern würde. Allein aus dem Kapitaldienst würde sich nämlich eine anfängliche jährliche Zusatzbelastung für den Ergebnishaushalt von voraussichtlich zwischen 1,5 und 1,9 Mio. € pro Jahr ergeben. Dazu käme noch der laufende Unterhaltungsaufwand für die Straßen- und Ausgleichsflächen sowie die große Brücke im Rinschbachtal.

Auf der Grundlage einer verantwortungsbewussten Abwägung aller Umstände spricht sich die Verwaltung deshalb dafür aus, die Planungen für die K 3972 Transversale Eberstadt – Adelsheim nicht weiter fortzuführen und den Antrag auf Planfeststellung zurückzunehmen.


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