Die Regierung hat beschlossen den Lockdown zu verlängern. Inzwischen bemerkte die Bundeskanzlerin Angela Merkel jedoch ebenso, dass staatliche Finanzhilfen „nicht bis ultimo“ gezahlt werden können, während ihr Kanzleramt gleichzeitig “auf monatelange Einschränkungen einstimmt”. Folglich muss künftig mit Verlängerungen des Lockdowns gerechnet werden – dann aber ohne Coronahilfen für die betroffenen Unternehmen.

Vor dieser zunehmend problematischen Situation – nicht nur für die Gastronomie, sondern ebenso für die Betreiber von Fitnessstudios, Kosmetikstudios [1], Indoor-Spielplätzen, Museen, Schwimmbädern, Zoos und Tierparks, usw. (Übersicht) – wiederholte der AfD Kreisverband Neckar-Odenwald am Samstag in Mosbach seine Aktion ‘LEERE STÜHLE, LEERE KASSEN‘, mit der er bereits in der Vorwoche in Buchen auf den massiven Schaden durch den Lockdown aufmerksam machte.

Der Kreisvorsitzende Johann Martel dazu:

“Das Kanzleramt stimmt die Deutschen auf monatelange Einschränkungen ein, um die Corona-Welle zu bremsen. Gleichzeitig erklärt die Kanzlerin, dass es nicht endlos Finanzhilfen geben kann.”

Martel warnt:

So führt man die Wirtschaft gegen die Wand! Es ist unverantwortlich, diesen unverhältnismäßigen Kurs weiter fortzusetzen. Weder kann der Steuerzahler endlos Entschädigungen finanzieren, noch kann der Lockdown ständig verlängert werden!”

Da Johann Martel als Delegierter beim Bundesparteitag in Kalkar war, konnte er an der Aktion in Mosbach selbst nicht teilnehmen und wurde u.a. von seiner Ersatz-Kandidatin für die Landtagswahl, Frau Sabine Hilderhof, vertreten. Bereits vorab erinnerte er jedoch an die Lageeinschätzung des RKI vom 20.10.2020 und kritisierte die Willkür der Maßnahmen:

“Die Regierung verkündet laut, dass es keine Hinweise auf ein erhöhtes Ansteckungsrisiko in den öffentlichen Verkehrsmitteln geben würde und rechtfertigt damit, dass diese weiter überfüllt fahren. Bei den privaten Unternehmen, wo die RKI-Einschätzung ebenso kein erhöhtes Ansteckungsrisiko zeigt, ist ihr das hingegen egal. Den Fakten nach geht z.B. von der Gastronomie kein höheres Risiko aus – im Gegenteil. Dafür darf man nicht Hunderttausende Existenzen gefährden! Insbesondere aber ist diese Willkür ein Verstoß gegen unsere Verfassungsprinzipien.”


[1] Kosmetikstudios, Fußpflegen und Nagelstudios wurde in Baden-Württemberg geschlossen, in mehreren anderen Bundesländern jedoch nicht. Auch das zeigt politische Willkür.