In der Dezember-Sitzung des Kreistages des Neckar-Odenwald-Kreises gab es ausschließlich öffentliche Themen. Von besonderer Bedeutung war die Zukunft der Neckar-Odenwald-Kliniken, bei denen die AfD mehr Bürgerbeteiligung und eine Befragung bzw. Abstimmung der Kreisbewohner forderte. Der Neubau des Ganztagsgymnasium Osterburken (GTO) sorgte für besonders viele Besucher, fand aber einstimmige Zustimmung. Politisierend war die Änderung und Erhöhung der Müllgebühren. Von Bedeutung war zudem natürlich der Beschluss des Haushaltsplans für 2020.

Nach der Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse folgten:

Ö2: Errichtung eines Ersatzneubaus für das Hauptgebäude des Ganztagsgymnasiums Osterburken (GTO) – Durchführung eines Planungswettbewerbes

In den Ausschuss-Beratungen vorab stellte unser Vertreter kritische Fragen bezüglich des Planungswettbewerbs und des Standortes des Neubaus, die beantwortet werden konnten, auf deren Einhaltung wir aber kritisch achten werden. Ebenso kritisch bezüglich dem GTO ist die Trägerschaft des Landkreises, denn normalerweise müsste die Stadt der Träger sein. Da diese Thematiken jedoch in den Vorreden umfangreich abgearbeitet wurden, auch kontrovers, konzentrierten wir uns auf einen anderen, bisher nicht genannten, Aspekt und fassten uns kurz.

Werter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

als Schwerbehinderter freue ich mich, dass das neue GTO als Inklusionsschule gebaut wird. Daraus erwächst für mich die Verpflichtung, den Planungsprozess kritisch zu beobachten.

Ich bin gespannt, welche Lösungen man finden wird, um die sieben Bestandsklassenzimmer und den alten Sporttrakt barrierefrei in den Neubau zu integrieren.

Kinder mit veränderten Fähigkeiten ausschließlich im neuen Hauptgebäude zu unterrichten, wäre keine Inklusion, sondern Separation.

Separation wäre aber Betrug an den Kindern, den Eltern und am Förderbescheid bzw. dem Ziel einer barrierefreien Schule.

Ich freue mich daher auf ein barrierefreies GTO!

Kreisrat R. Barwig am 04.12.19

Der einstimmig getroffene Beschluss umfasst:
1. Der NOK errichtet einen Ersatzneubau für das aufzugebende Hauptgebäude des GTO.
2. Bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit kann die Maßnahme auch den Abbruch und Neubau des Musischen Trakts mit umfassen.
3. Die Baufläche wird noch festgelegt.
4. Nach dem Bezug des Neubaus wird das alte Hauptgebäude abgerissen. Das ist Teil der Bedingungen der Förderung. Eine Renovierung des alten Gebäudes kam nicht in Frage wegen zu vielen Schadstoffen.
5. Für den Neubau wurde ein Planungswettbewerb beschlossen.

Zur Erklärung: aufgrund des Neubaus der Realschule (rechts im Bild) wird die alte Realschule (A) abgerissen. Dieses Grundstück stellt die Stadt dem Kreis für den Neubau des Gymnasiums zur Verfügung, welches aktuell in der Bildmitte ist.

Das Problem wäre bei diesem Bauplatz (A), dass der Sportplatz C und das Gebäude B dann sehr weit weg sind, denn beides wird weiter genutzt werden. Das Gebäude B umfasst 7 Klassenzimmer. Zwischen A und C ist ein sehr großer Höhenunterschied (den man von oben nicht sieht), der z.B. für Rollstuhlfahrer kaum überwindbar ist. Zwischen B und C ist der Sporttrakt, welcher ebenfalls erhalten bleibt. (Unserer Ansicht nach aber schon die Gefahr beinhaltet, dass man ihn in wenigen Jahren doch ebenfalls abreißen und neu bauen will.)

Vielleicht wäre es daher besser auf dem bisherigen Sportplatz (C) zu bauen, da die bleibenden Gebäude dann näher und auch für Schüler mit körperlichen Einschränkungen nutzbar wären. Allerdings müsste dann der Sportplatz ebenfalls neu angelegt werden. Zudem will die Realschule die Kantine des Gymnasiums mitnutzen und die Schüler der Realschule hätten es dorthin dann weiter.

Der Planungswettbewerb wird auch über diese Frage zu entscheiden haben, derzeit steht der Standort noch nicht fest.

Ö3: Richtlinien zur Förderung der Mobilen Jugendsozialarbeit im Neckar-Odenwald-Kreis

Im Stadtgebiet von Mosbach kam es in den letzten Jahren zunehmend zu Störungen und “Verfestigung krimineller Handlungen” durch eine Gruppe von Jugendlichen. Nach Gesprächen zwischen Polizei, Jugendamt, Staatsanwaltschaft und Stadt wurden präventive Ansätze vorgeschlagen, u.a. mobile Jugendsozialarbeit – “Streetworking“. Für Details verweisen wir auf die öffentliche Beschlussvorlage der Sitzung. Der Kreis wird sich an den Kosten, ebenso wie das Land Baden-Württemberg, beteiligen. Die Leistung ist freiwillig und betrifft maximal 3 Vollzeitstellen, die vom Kreis mit je maximal 11.000 Euro pro Jahr, zuerst auf 3 Jahre begrenzt, gefördert werden.

Zum Thema gab es in der Kreistagssitzung keinen Aussprachebedarf mehr, da das Thema durch den Jugendhilfeausschuss am 06.11.2019 vorberaten und nach Aussprache einstimmig zum Beschluss empfohlen wurde. Der Kreistag hat einstimmig zugestimmt.

Unsere Meinung:
Die Tatsache, dass wir immer mehr Sozialarbeiter, Streetworker, usw. brauchen, dokumentiert unbestreitbar, dass die Familienpolitik der letzten Jahre kein Erfolgsmodell ist.

Streetworker versuchen Jugendliche aufzufangen, die für das Jugendangebot von Vereinen und Sport nicht mehr zugänglich sind. Für sie fehlt es an niederschwelligen Angeboten, die jedoch häufig zu ethnischer Gruppierung führen. Lehrer, wie Kreisrat Ralf Barwig, kennen das Problem besonders, dass früher oder später an bestimmten Treffpunkten nur noch Personen derselben Gruppe abhängen, wobei diese sich meistens von alleine durch Überschneidungen wie derselben Muttersprache zusammenfinden. Gleichzeitig kommen Schulversagen, Beschaffungskriminalität und Drogenkonsum dazu, dem die Streetworker künftig entgegenwirken sollen. Streetworker sollen aber auch die staatliche Macht repräsentieren und Wege aus der Situation vorgeben. Ein Verbrüderung, oder Verständnis für Straftaten, kann und darf natürlich nicht stattfinden.

Wenn diese kostengünstige Lösung dazu beiträgt, dass weniger kriminelle Jugendliche in Mosbach unterwegs sind, dann ist es die Beteiligung des Kreises wert.

Ö4: Erneuerung der Atemschutzübungsanlage und der zentralen Atemschutzwerkstatt in Walldürn

Das Thema wurde im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen am 25.11.2019 vorberaten. Vorab wurde die Frage geklärt, ob es nicht entsprechende Übungsangebote in Nachbarkreisen gibt, die man ebenfalls nutzen kann. Die gibt es auch, aber sie sind alle voll ausgelastet.

Gerade da die Helfer der Feuerwehr ihren Job ehrenamtlich machen, sollte man ihnen für die nötigen Übungen, die natürlich ebenfalls von ihrer Freizeit abgehen, nicht auch noch lange Fahrtzeiten zumuten. Eine Übungsanlage im Kreis ist daher sinnvoll.

Der Kreistag hat einer finanziellen Beteiligung an der Erneuerung der zentralen Atemschutzübungsanlage einstimmig zugestimmt.

Ö5: Teilnahme des NOK am Modellversuch “AVdual – Ausbildungsvorbereitung dual”

Der NOK nimmt ab dem Schuljahr 2021/2022 am Modellversuch “AV dual – Ausbildungsvorbereitung dual” mit der Zentralgewerbeschule Buchen, der Gewerbeschule Mosbach, der Helene-Weber-Schule Buchen und der Augusta-Bender-Schule Mosbach teil.

Das Thema wurde im Schul-, Kultur- und Partnerschaftsausschuss am 04.11.2019 vorberaten und einstimmig zur Annahme empfohlen. Im Kreistag verlangte daher keine Fraktion mehr eine Aussprache dazu und es wurde einstimmig zugestimmt.

Ö6: Müll-Gebühren und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

Das neue System dürfte für Unmut sorgen, weil die Müllgebühren für die meisten steigen. Allerdings wären sie auch mit dem alten System gestiegen, da schlichtweg die Kosten für die Entsorgung massiv gestiegen sind. In der Kreistagssitzungen gingen darauf der Geschäftsführer der Abfallwirtschaft Dr. Mathias Ginter und die Teamwerk AG, die die Gebührenplankalkulation für 2020 vorgenommen hat, ein.

Künftig gibt es eine Grundgebühr. Das ist sinnvoll um illegale Müllablagerungen zu verringern und es ist solidarisch.

Problematisch ist die Kostenerhöhung trotzdem. So kostet ein Abfallsack künftig statt 6 Euro 7 Euro und damit 16,67% mehr. Jährlich verkauft der Kreis davon etwa 9000 Stück.

Den meisten Bewohnern bei uns langt die 60-Liter-Tonne. Von diesen sind 38.757 Exemplare im Einsatz. Diese 60er-Tonne bekommt man künftig 57 Euro günstiger. Dafür kommen aber 95 Euro Grundgebühr dazu, wodurch sich insgesamt eine deutliche Kostensteigerung ergibt. Haben sich mehrere Haushalte vorher gar eine 60-Liter-Tonne geteilt, so fällt künftig für jeden Haushalt die Grundgebühr an. Bei zwei Haushalten bedeutet das eine Gebührenerhöhung um 80%.

In jedem Fall sehen wir es daher kritisch, wie die Kosten verteilt wurden. Gerade die Mehrbelastung für “kleine Bürger” ist schwierig.

Enthalten ist dafür die Möglichkeit künftig noch eine Bio-Mülltonne ohne zusätzliche Kosten bekommen zu können. Selbst wer selbst kompostiert kann darin z.B. Fleischabfälle oder Pflanzen mit Krankheiten entsorgen. Dadurch können manche ggf. ihre Restmülltonne verkleinern und somit wieder Geld sparen. Der spezielle Deckel soll Gerüche verhindern.

Wie gesagt: auch mit dem alten System wären die Gebühren gestiegen und grundsätzlich ist eine Grundgebühr sinnvoll, damit niemand sich durch illegale Müllablagung um die Kosten drückt. Wir haben dem System daher, wie alle, zugestimmt. Wir werden aber genau beobachten, wie sich die Tonnenverteilung entwickelt und ob wirklich eine Entlastung für die Bürger durch kleinere Tonnen eintritt. Gerade weil die meisten Haushalte eh schon die kleinste Tonne haben.

Werter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

das neue System ist eine nicht unbedeutende Kostensteigerung.  Aber unser Restmüll muss neutralisiert werden durch thermische Endverwertung. Das geht nur in Müllverbrennungsanlagen außerhalb des Kreises. Der gesamte Restmüll fährt so zu Müllheizkraftwerken, vieles nach Mannheim. Nicht einmal die Asche und die Filterstäube dürfen zurück nach Sansenhecken – so sind die Vorschriften.

Damit sind die Müllkosten, abgesehen vom Einsammeln, weitgehend fremdbestimmt. Das Einsammeln ist eine harte Arbeit auf den Sammelfahrzeugen und muss gut bezahlt werden.

Auch die Biotonne erhöht die Einsammelkosten, reduziert jedoch hoffentlich die Restabfallmenge. Nur so können wir mit den bestehenden relativ nahen Entsorgungswegen auskommen. Denn die Verbrennungsanlagen der Umgebung haben keine weiteren Kapazitäten und lassen sich diese Notlage bezahlen! Und wir können keinen Müll nach Afrika fliegen.

Ohne die Grundgebühr würden die Preise je Abfall-Tonne entsprechend steigen. Dann würden sich viele durch illegale Müllentsorgung entziehen.

Grundsätzlich befürworten wir daher eine Grundgebühr. Die teils enorm steigende Mehrbelastung, gerade für die kleineren Verbraucher, sehen wir allerdings sehr kritisch.

Kreisrat R. Barwig am 04.12.19

Ö7: Situation der Neckar-Odenwald-Kliniken

Die Verluste der Neckar-Odenwald-Kliniken sind deutlich größer als ursprünglich erwartet und kalkuliert. Die Ursachen dafür sind unserer Ansicht nach:

1) Eine unzureichende Finanzierung über das Fallpauschalen-System, denn ein Krankenhaus hat Fixkosten (rund um die Uhr müssen OPs besetzt sein usw.), auch wenn keiner kommt und damit keine Vergütung pro Fall erfolgt. Zuständigkeit: Bundespolitik.

2) Eine unzureichende Beteiligung des Landes, welches für die Investitionskosten aufkommen muss. Da es das faktisch nicht zu 100% macht, sondern eher nur zur Hälfte, müssen die Träger die restlichen Investitionskosten (Neubau, Umbau, usw.) selbst bezahlen. Dieses Geld fehlt dann beim laufenden Betrieb.
Zuständigkeit: Landes-Sozialminister Lucha (Grüne), der am liebsten die meisten Krankenhäuser schließen würde. Er könnte den Invesitionsstau der Krankenhäuser problemlos alleine aus den Haushaltsresten der Landesregierung komplett bezahlen.

3) Unkalkulierbare Faktoren. Wer wie stark krank wird, Krankheitswellen, Unfälle, usw. lassen sich nun mal nicht planen. Zudem werden die genauen Erstattungen erst während des laufenden Jahres ausgehandelt, während die Haushaltsplanung schon über ein Jahr vorher erfolgt. Daher sind die Planungen für Krankenhäusern immer hoch spekulativ und häufig am Ende sehr abweichend.

Krankenhäuser: AfD fordert mehr Bürgerbeteiligung!

Wir halten es für schwierig zu raten, ob die Bevölkerung lieber das Leistungsniveau der Kliniken halten möchte und bereit ist dafür mehr zu zahlen, oder ob wir bei den Kliniken Einsparungen vornehmen sollen. Entsprechend fiel unsere Forderung aus:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir haben ja bereits in der Eingangsrede zur heutigen Kreistagssitzung etwas über die enge Verstrickung der politischen Ebenen in Erinnerung gerufen bekommen.

Das Thema Krankenhaus ist ein besonderes Thema. Nicht nur, weil die ganze Bevölkerung „mitfiebert“, wie es die Rhein-Neckar-Zeitung kürzlich schrieb, sondern weil dieses Thema zeigt, weshalb frustrierte Bürger zu Nichtwählern oder „Protestwählern“ werden.

Die CDU sitzt in der Bundesregierung. Die CDU sitzt in der Landesregierung. Die CDU ist die größte Fraktion im Kreistag und stellt den Landrat. Alle sind sich einig, dass man Krankenhäuser ordentlich finanzieren muss. Aber man macht es nicht. Wie soll das der Bürger verstehen? Und wie soll man die Kritik der Grünen und der SPD verstehen, die ja auch in Landes- bzw. Bundesregierung sind und Einfluss nehmen könnten – so zumindest die logische Erwartung vieler Bürger!?

Ich glaube jedem von Ihnen, hier im Kreistag, dass Sie wirklich und ehrlich für unsere Kliniken eintreten. Aber in der Konsequenz bedeutet das, dass selbst Sie, als Mitglieder einer Regierungspartei, völlig machtlos sind. Es bedeutet genau das, was viele Bürger zu enttäuschten Nichtwählern gemacht hat – nämlich, dass „die da oben eh machen, was sie wollen“. Und das ist frustrierend und finanziell eine Katastrophe für den Kreis!

Wenn man sich das Antwortschreiben von Bundesminister Spahn durchliest, dann fragt man sich, ob der Gesundheitsminister überhaupt weiß, wie sich unsere Krankenhäuser finanzieren? Von einer wörtlich „wirksamen Unterstützung“ zu sprechen, wegen einer Förderung von 400.000 Euro, ist Hohn. Insbesondere, wenn man uns faktisch gleichzeitig wieder 600.000 Euro durch das MDK-Reformgesetz wegnimmt.
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Wir werden aber eine einschneidende Entscheidung treffen müssen. Die Frage welche stellt sich noch nicht heute. Aber diese Frage wird sich bald stellen.

Die Arbeit der komplett ausgetauschten Klinikleitung und die Vorschläge der Chefärzte sind sicher durchdacht und brauchen Zeit. Sie sind sicher notwendig und werden auch etwas bringen. Aber sie werden nicht ausreichen, denn man kann von der Klinikleitung keine Wunder erwarten. Sie kann weder die Finanzierung beeinflussen, noch kann sie bei den Mitarbeitern groß ansetzen und Gehälter oder Personal reduzieren, wenn eh schon Personalmangel herrscht.

Vielleicht liegt der Fehler im Krankenhaus, also beim Management. Aber es ist unwahrscheinlich, dass wir das Hauptproblem hier suchen müssen, in Anbetracht der immer wieder zu betonenden Tatsache, dass die Hälfte der Krankenhäuser in Baden-Württemberg rote Zahlen schreibt und 1/3 sogar von der Insolvenz bedroht ist. Auch da Managementwechsel das Defizit nicht beheben konnten, spricht das für grundsätzliche Probleme im System, ganz besonders in Baden-Württemberg.

Offenbar gibt es vielfach aber auch falsche Erwartungen. Der Steuerzahler erwartete überhaupt kein Defizit und das ist mit dem aktuellen System nicht realistisch für einen kommunalen Grundversorger in Baden-Württemberg.
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Kommen wir zur Frage, wie wir das Problem künftig angehen. Wir müssen, früher oder später, raten oder uns anmaßen zu wissen, was über 140.000 Menschen im Landkreis am ehesten wollen.

– Möchten sie auf eines der Krankenhäuser verzichten?
– Möchten sie, dass Abteilungen geschlossen werden?
– Möchten sie, dass private Investoren mit einsteigen?
– Möchten sie, dass wir die Kreisumlage erhöhen und damit auch die Gemeinden ihre Gebühren und Steuern, um damit das Defizit auszugleichen?

Leider hat Baden-Württemberg noch nicht die Möglichkeit zu Bürgerentscheiden auf Kreisebene. Wir sehen unsere Krankenhäuser trotzdem als Chance für mehr Bürgerbeteiligung, auch wenn uns ein schöneres Thema dafür lieber gewesen wäre. Gerade die Tatsache, dass wir etwa 75 Millionen Euro Verlustausgleich in zehn Jahren für die Kliniken getragen haben, spricht doch absolut dafür, dass wir hier die Bürger umfassend mitnehmen müssen.

Ja, es ist komplex. Aber wir müssen es einfach verständlich machen und ich bin sicher, dass uns auch die lokale Presse dabei unterstützt. Oder wie die Landesregierung am Freitag sagte: „Wir müssen neue Formen der Bürgerbeteiligung ausprobieren“.

Wir möchten daher, da die Bevölkerung [aus rechtlichen Gründen] nicht zwingend abstimmen kann, dass sie zumindest rechtlich unverbindlich gefragt wird.

Direkte Bürgerbeteiligung, zumindest durch Befragung, setzt sich immer mehr durch. Beispielsweise in Tübingen, wofür u.a. mit Landeszuschüssen bereits erfolgreich eine BürgerApp entwickelt und eingesetzt wurde. Jeder kann dabei teilnehmen, denn das geht neben der App sogar per Brief. Es ist sehr einfach, es ist geprüft, es ist sicher und es ist anonym. Und die Kosten sind vergleichsweise niedrig – die Presse spricht von 5.000 bis 10.000 Euro pro Abstimmung, wenn einmal alle Wahlberechtigten mit Zugangscode versorgt sind.

Eine andere Möglichkeit ist Open-Source-Software, wie die Partizipationsplattform “Consul”, mit der schon über 120 Städte in 34 Ländern arbeiten, darunter bald auch München.

Sie sehen: die Vorreiter sind also im Fall Tübingen die Grünen, im Fall München die SPD und der Zuschuss zur BürgerApp kam vom Digitalisierungsprogramm, also von einem CDU-Ministerium. Da haben wir doch einen sehr positiven gemeinsamen Nenner!

Die genannten Lösungen sind bereits mit teils Millionen von Anwendern getestet und etabliert, nur in Deutschland hinkt man noch hinterher. Für unseren Kreis ist das eine mehrfache Chance!

Wir bitten hiermit die Verwaltung baldmöglichst zu prüfen:

1) Welche Anbieter es für Möglichkeiten der direkten Bürgerbeteiligung gibt?
2) Welche Kosten einmalig und folgend pro Abstimmung entstehen würden?
3) Welche Anforderungen an die Vergabe nötig sind?
4) Bis wann eine erste Abstimmung zu den Krankenhäusern möglich wäre?

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Schwerwiegende Entscheidungen, wie die Frage, ob man Abteilungen oder Krankenhäuser schließt, sollten Politiker nicht alleine treffen. Deshalb möchten wir, dass der Kreis darauf vorbereitet ist, bei so einer wichtigen Entscheidung den Rückhalt der Bevölkerung einholen zu können.

Wir begrüßen daher auch die vom Landrat initiierte verstärkte Transparenz. Damit wurde gleichzeitig der erste große Schritt dazu gelegt, dass die Bevölkerung das Wissen hat, um so wichtige Entscheidung selbst treffen zu können!

In Zusammenarbeit mit den lokalen Zeitungen und Medien ist es daher mit Sicherheit machbar, eine ordentliche Wissenbasis für eine Abstimmung zu ermöglichen. Und wenn der Bürger so miteinbezogen wird, dann ist der Frust geringer und sicher auch die Gerüchteküche leiser.

Wir müssen als Kreistag am Ende entscheiden! Aber wir werden uns alle leichter tun, wenn wir wissen, was die Mehrheit in der Bevölkerung wirklich darüber denkt. Oder wie die SPD kürzlich in anderer Sache sagte: „Es ist gut ein Stimmungsbild zu haben!“.

Außerdem können wir hier als Landkreis Vorreiter sein. Ich denke das passt nicht nur zu unserem Landrat, der gerne innovative Wege versucht, Stichwort „Landkrankenhaus“, sondern es passt auch zu unserer Region, zur Medienentwicklung, zum „DigitalPakt Schule“, usw. Wir können zeigen, dass der Ländliche Raum auch Vorreiter sein kann.

Die Möglichkeit, künftig Stimmungsbilder unserer Region einholen zu können, eignet sich zudem für viele weitere Zwecke. Sie macht unseren Kreis modern und zu einem IT-Pionier, was sicher nicht zum Nachteil unserer Bildungseinrichtungen ist und unsere Region auch attraktiver macht.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Kreisrat T. Eckert am 04.12.19

Ö8: Haushaltssatzung und Haushaltsplan des NOK für 2020

Der Haushaltsvorschlag wurde bei der letzten Kreistagssitzung eingebracht und bei dieser Sitzung beschlossen.

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

ich möchte mit einem Lob beginnen. Der Kreis hat, im Gegensatz zu anderen Landkreisen, in guten Zeiten gespart. Gemeint ist damit besonders der Schuldenabbau. Jetzt steuern wir auf die weniger guten Zeiten zu und können froh über diese Weitsicht sein, wofür wir uns bei allen bedanken – nicht nur dem Landrat, unserem Kämmerer und den Mitarbeitern, sondern auch den früheren Kreisräten.

Der Haushalt 2020 ist allerdings ein Optimismus-Haushalt. Ob er auch ein Realismus-Haushalt ist wird sich zeigen. Wir fürchten, er ist es nicht. Es gibt zu viele optimistische Annahmen, für die es keine sachliche Grundlage gibt. Und wenn diese schönen Annahmen nicht eintreten, dann stehen wir vor einem Problem. Ich denke das sehen auch nicht nur wir so, sondern noch viele andere, die es aber nicht immer deutlich benennen.

Das Dilemma ist natürlich, dass zusätzliches Geld für den Kreis von den Kommunen kommen muss. Finanziert entweder durch die Erhöhung von deren Einnahmen, durch höhere Abgaben und Steuern, oder durch das Streichen von Leistungen.

Trotz allem müssen wir den Mut haben, dieses Problem anzusprechen. Unserer Ansicht nach bedeutet das, dass die Erhöhung der Kreisumlage zu unserem großen Bedauern nicht ausreichend sein wird, um am Ende des Jahres noch einen ausgeglichenen Haushalt zu haben.

Natürlich wollen wir den Gemeinden die Luft zum Atmen lassen. Aber diese haben auch im NOK schon höhere Hebesätze der Kreisumlage verkraftet. In Anbetracht eines von 35,8% im Jahr 2011 sinkenden Hebesatzes auf unterdurchschnittliche 28% 2019 war wohl allen klar, dass das nicht lange so gehen würde (Haushalt S.21).

Es ist sicher auch bewundernswert, dass der Kreis drei Jahre in Folge einen Hebesatz unter dem Landesdurchschnitt hatte (S.22). Vielleicht wäre es aber besser gewesen, den Hebesatz etwas höher zu lassen und das zusätzliche Geld in die absehbar kommenden Kosten, wie das GTO, zu stecken bzw. die Verschuldung damit noch weiter zu verringern, damit uns die dann kommenden Kosten weniger treffen.

Unserer Einschätzung nach langen die vorgesehenen 8,92 Millionen Euro Mehr-Einnahmen im Vergleich zu 2019 (S.21) leider nicht für das steigende Defizit der Kliniken, den Anfang des GTO, sowie steigende Sozialausgaben und Personalkosten.

Ich denke wir sind uns auch einig, dass wir uns finanziell in vergleichsweise noch guten Zeiten befinden. Auch das spricht bei einer langfristigen Planung dafür, lieber jetzt vorzusorgen, als optimistisch auf bessere Zeiten zu hoffen und dann womöglich in schlechteren Zeiten unsere Verschuldung (fürs GTO) wieder zu verdoppeln. Besonders ungeplante Kostensteigerungen wären ein großes Problem.

Apropos GTO: Für die Beschulung der Hohenloher Schüler am GTO, der Realschule, usw. auf Kosten unseres Landkreises kann man durchaus Verständnis haben. Die Kreisgrenze hat für Eltern und Schüler faktisch eh keine Bedeutung. Das Verständnis fehlt uns allerdings dafür, dass Hohenlohe sich nicht mal an den Beförderungskosten von seinen Schülern zu uns beteiligen will. Das müssen sie rechtlich nicht. Aber solche „Kleinigkeiten“ zeigen, wie schnell doch die Solidarität aufhört, wenn es ans eigene Geld geht.

Und eigentlich müssten alle, die beim Pflegeheim Hüffenhardt der Meinung waren, dass wir dieses nicht u.a. für Kreisexterne betreiben können, nun dieselbe Meinung beim GTO haben.
(Dieser Abschnitt wurde aus der Rede gestrichen, da die Thematik in den Vorreden schon oft genug angesprochen wurde.)

Kommen wir zum Lob für unseren Kreiskämmerer und alle Beteiligte. Es ist zweifelsfrei schwierig unter den gegebenen Umständen solche Pläne aufzustellen. Und wenn Sie Herrn Schork nach einer beliebigen Zahl im Haushalt oder irgendetwas, was schon vor zig Jahren finanzielle Folgen hatte, fragen – er weiß immer Antwort. Dafür große Anerkennung. Wer selbst am Wochenende Antworten bekommt, der weiß, wir haben eine engagierte Verwaltung, welche nicht nur ihrer beruflichen Pflicht nachgeht, sondern sich persönlich jederzeit für unseren Kreis einsetzt.

In dem Zug muss man aber auch wieder das Land kritisieren. Wenn unser Kreis-Haushalt aufgebaut ist auf „Vertrauen auf die Einsicht der Landesregierung“, so wörtlich auf Seite 7, dann ist das abenteuerlich. Diese über Monate hinweg ungewissen Erstattungsansprüche (S.6) sind inakzeptabel.

Ähnlich ärgerlich sind Floskeln des Landes wie „Wir fördern 50% der anerkannten Kosten.“ In vielen Fällen, beispielsweise wie bei der Sanierung von Bauwerken (S.15), werden die Kosten aber einfach nicht anerkannt.

Hier muss sich der Landkreis wehren, damit nicht in der Öffentlichkeit der Eindruck bleibt „was haben die denn? Das Land zahlt doch…“. Nein, ganz so selbstverständlich macht es das nicht! Und ähnlich dürfte es bei der Digitalisierung, den Investitionen für Krankenhäuser, usw. sein.

Was uns außerdem etwas Sorgen macht, ist der kalkulierte starke Anstieg an Rechts- und Beratungskosten (S.54). Für die Zukunft wird schon über eine halbe Million Euro eingeplant, was unserer Ansicht nach ebenfalls zeigt, dass wir auf schlechtere Zeiten zugehen, denn gerade dann braucht man zumeist die Anwälte und Berater.

Die angesprochenen Punkte sind, in Relation auf den Gesamtumfang, aber zu unbedeutend, um dem Haushalt nicht zuzustimmen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Kreisrat T. Eckert am 04.12.19

Ö9: Änderung der Gebührensatzung des Neckar-Odenwald-Kreises

Mehr oder weniger eine Formalie aufgrund der Aufhebung der kreiskommunalen Holzverkaufsstelle zum 31.12.2019. Die gebührenrechtlichen Regelungen wurden dazu gestrichen. In dem Zusammenhang wurden noch die Gebühr für die Sondernutzung von Straßen aufgrund einer Erhöhung des kalkulierten Stundensatzes angepasst, sowie die Gebühren für die Nutzung des Kreisarchivs.

Der Beschluss wurde im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen am 25.11.2019 vorberaten und daher im Kreistag einstimmig ohne Diskussion beschlossen.

Ö10: Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen des Neckar-Odenwald-Kreises erfolgen bislang durch kostenpflichtige Veröffentlichungen in den Tageszeitungen, gemäß der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen vom 22.05.1978 in der Fassung vom 04.05.1983. Seit 2015 ist es jedoch gesetzlich möglich im Internet als gleichwertige Alternative öffentliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen.

Mit der Satzungsänderung wird der Landkreis ab dem 1. Januar 2020 im Internet auf seiner Homepage in der Rubrik Kreisrecht/Bekanntmachungen seine öffentlichen Bekanntmachungen veröffentlichen. Dadurch wird auch ein Einspareffekt erwartet, da für die Bekanntmachungen an die Tageszeitungen jährlich um die 11.000 bis 12.000 Euro angefallen sind.

Der Beschluss wurde im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen am 25.11.2019 vorbereiten und daher im Kreistag einstimmig ohne Diskussion beschlossen.

Ö11: Gesellschafterversammlung der DIGENO – Wirtschaftsplan 2020

Es ging um den Beschluss des Wirtschaftsplans 2020 der DIGENO gGmbH. Dieser sieht keine grundlegenden Änderungen vor und setzt die Ansätze der vorherigen Jahre fort.

Der Beschluss wurde im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 18.11.2019 vorberaten und einstimmig zur Annahme empfohlen. Der Kreistag folgte der Empfehlung daher ebenfalls und hat ihn einstimmig ohne Diskussion beschlossen.