Die Schwerpunkte der Kreistagssitzung im Mai 2020 waren die Corona-Zwischenbilanz für den Neckar-Odenwald, der Beschluss zum Glasfaserausbau durch einen privaten Betreiber, sowie ein Beschluss dazu “Fairtrade”-Landkreis werden zu wollen.

Eigentlich war geplant, dass niemand zu lange spricht. Dem gingen dann alleine vor dem ersten Tagesordnungspunkt Begrüßung und insbesondere Präsentationen voraus, die über 2,5 Stunden dauerten. Die Gesamtsitzung zog sich so unerwartet über fünf Stunden. Wir kürzten daher spontan Teile unserer Reden. Wir haben sie im folgenden Text dunkelblau hinterlegt und in eckige Klammern gesetzt – diese Teile der Reden wurden also nicht gehalten.

TO1: Die Corona-Pandemie im Neckar-Odenwald-Kreis – Eine Zwischenbilanz

Vorlage Nr. K/2020/016

Alleine im Neckar-Odenwald-Kreis verloren bereits 400 Menschen ihren Job und 17.000 mussten in Kurzarbeit wechseln. Die finanziellen Auswirkungen werden enorm. Unsere Rede:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

nach den neuesten Kalkulationen werden die Steuereinnahmen gewaltig einbrechen. Am Montag berichteten Medien von 100 Milliarden Euro alleine in diesem Jahr und von 300 Milliarden bis 2024.

[Anmerkung: einen Tag später kam die Meldung, dass der Städte- und Gemeindebund für 2020 mit wegfallenden Steuern von bis zu 60 Milliarden Euro nur für die Kommunen rechnet.]

Gestern kam die Meldung, dass 2,1 Millionen Deutsche vor dem Ruin stehen, weil bei ihnen keines der Corona-Hilfsprogramme greift. Das bedeutet nicht nur wegfallende Steuereinnahmen, sondern gleichzeitig steigende Sozialkosten. Beides wird auch unseren Landkreis spürbar treffen. Die Präsentation hat dies ja ebenfalls bestätigt.


[Ich möchte jetzt nicht zu allgemein über Pandemien reden und auch nicht wiederholen, was schon gesagt wurde. Wenn wir aber schon über das Thema Corona sprechen, dann möchte ich Ihnen zumindest kurz darstellen, was uns an diesem Thema besonders sauer aufstößt.

Dazu greife ich zwei kurze Zitate auf. Das erste kommt vom Landessozialminister, Herrn Lucha, der am 11.03.2020 im Plenum sagte:
„Wir sind gerade mit Minister Spahn im Begriff, Schutzmaterialien zentral zu beschaffen.“

Das zweite kommt vom Staatsministerium von Herrn Kretschmann. Dieses schrieb (am 07.04.2020) in Facebook:
„Am 29.3. hat das Land einen Vertrag über die Lieferung von 30 Millionen Schutzutensilien geschlossen.“]

Inzwischen wissen wir alle, dass es schon seit vielen Jahren konkrete Risikoanalysen und Warnungen vor Pandemien gab und dementsprechend auch Staaten, die Vorbereitungen getroffen haben. Wir nicht. Dementsprechend muss es sich die Regierung vorwerfen lassen, wenn man erst Mitte März mit der Planung beginnt und erst Ende März Schutzausstattung bestellt.

Wir sind sehr froh, dass es bei uns nicht zu Zuständen wie in anderen Staaten kam. Und daher waren auch zweifelsfrei Maßnahmen und Einschränkungen nötig. Aber hätte man auf die ersten Signale besonnen reagiert, statt unter anderem der Opposition „Panikmache“ vorzuwerfen, dann müsste man nicht heute über die Rettung der Wirtschaft in diesem Ausmaß sprechen.

Nun liegt der Umgang mit steigenden Corona-Zahlen zunehmend in den Händen der Landkreise. Das ist begrüßenswert, denn die kommunale Selbstverwaltung ist deutlich näher an der Realität der Bürger. Doch damit gilt auch umso mehr, was vorher nicht berücksichtigt wurde:

Vorschriften und Maßnahmen müssen logisch und nachvollziehbar sein. Sonst leidet die Akzeptanz. Nur ein Beispiel: Warum durften sich in geschlossenen Räumen 5 Personen aus verschiedenen Haushalten versammeln, draußen, mit viel Luft und Platz, aber nur 2? [Warum durfte man mit denselben Leuten, mit denen man den ganzen Tag arbeitet und somit Kontakt hatte, nicht zusammen Essen oder abends ein Bier trinken?] Je länger solche Einschränkungen greifen, desto mehr Leute hinterfragen diese auch.

Sollte es also dazu kommen, dass der Landkreis aufgrund steigender Zahlen Maßnahmen ergreifen muss, so müssen diese durchdachter sein. Es bringt beispielsweise nichts einen Laden zu schließen, wenn derselbe Betreiber 5 km weiter – über der Kreisgrenze – öffnen darf.

Blicken wir in die Zukunft. Wir hoffen, dass auch vom Land durchdachtere Vorgaben kommen, sollten nochmals Beschränkungen nötig werden. Wir hoffen noch mehr, dass alle Stellen die nötigen Maßnahmen ergreifen, um auf solche Ereignisse künftig vorbereitet zu sein. Und wenn man sich dabei auf die übergeordneten Stellen nicht verlassen kann, dann brauchen der Landkreis und unsere Kliniken eigene, größere Vorhaltungen. Denn was machen wir, wenn Lieferketten mal für ein paar Monate zusammenbrechen?

Natürlich kann man sich nie auf alles vorbereiten und wir können nicht jedes Extrem verhindern. Aber wenn ein Mensch nur deshalb sterben muss, weil es an lange haltbarer Schutzausrüstung mangelte oder weil es ein Beatmungsgerät zu wenig gab, dann wäre das unglaublich bedauerlich. Es gilt daher auf eine weitere Welle oder eine Modifizierung von Covid-19 genauso vorbereitet zu sein, wie auf andere Epidemien.

Nur Vorbereitung schützt davor, dass man nicht kurzfristig in Panik handeln muss und dabei möglicherweise übertreibt.

Auch kann der Landkreis etwas zur Besserung der Situation beitragen. Mein Kollege, Herr Barwig, hat im zuständigen Ausschuss mal darauf hingewiesen, dass der Unterrichtsbeginn gestaffelt erfolgen sollte, um die Schülerbeförderung zu entzerren und die überfüllten Busse und Bahnen damit zu entlasten – damals vor dem Hintergrund von ausfallenden Bussen und zu wenig verfügbaren Busfahrern.

Nun, mit Corona im Hintergrund, können wir diesen Vorschlag nur wiederholen: der Unterrichtsbeginn sollte – zumindest an den großen Schulstandorten – gestaffelt werden. Insbesondere die Schüler, die keine elterliche Aufsicht mehr benötigen, können auch später kommen und dafür mehr Unterricht am Nachmittag haben. Diese Maßnahme kostet den Kreis als Schulträger nichts, ist sofort umsetzbar und entlastet auch die öffentlichen Verkehrsmittel.

Zum eben gehörten Haushaltszwischenbericht:

Selbstverständlich ist eine finanzielle Planung in der aktuellen Situation besonders schwer. Und wir haben großen Respekt vor der Leistung unseres Kämmerers [Herr Schork], der wirklich gut darin ist anfallende Kosten niedrig zu halten. Wir stimmen auch dem zusätzlichen Personal zu, welches Sie situationsbedingt nachvollziehbar dargelegt benötigen.

Aber sehenden Auges in ein Defizit zum Jahresende zu laufen, ohne noch ernsthafte Rücklagen zu haben, ist schwierig. Wenn die Kliniken dann noch die Finanzplanung nicht einhalten können und erste Steuereinnahmen wegbrechen, dann erwartet uns ein ganz böses Jahresende. Vor dem Hintergrund muss man sich auch fragen, ob man sich rechtsgrundlose Weiterzahlungen leisten kann – auch wenn diese sicher sinnvoll sind.

Die Aussage von Herrn Schork, dass wir auf einen Nachtragshaushalt auch deshalb verzichten, weil wir nicht wissen, wie wir ihn finanzieren könnten, ist ebenfalls schwierig, denn am Jahresende müssen wir ein Defizit schließlich genauso finanzieren. Aber da sind wir wieder beim Punkt „Hoffen auf die Landesregierung“.

In Anbetracht von [Haushaltsreserven (ca. 850 Mio.) und]  Haushaltsresten der Landesregierung im Milliardenbereich, so viel, dass selbst der Rechnungshof diese inzwischen kritisiert, fehlt uns nach wie vor jedes Verständnis dafür, warum die Kommunen ständig um jeden Euro feilschen müssen.

Auch die geplante, temporäre Containeranlage für das Personal des Fachdiensts Gesundheit macht uns in Sachen Sicherheit für die Mitarbeiter Sorgen. Es handelt sich dabei schließlich um die verbliebenen Container der früheren Asylunterkunft Hassmersheim, also die Container, die überlebten, während 50 andere wegen nur einem kleinen Teelicht zerstört wurden. Nach so einem Vorfall muss man sich einfach wundern, dass darin weiter Menschen untergebracht werden dürfen.

Abschließend möchten wir natürlich ebenfalls unseren Dank allen gegenüber ausdrücken, die uns durch die Krise und die damit verbundenen Maßnahmen gebracht haben und bringen.

Auch wir sagen aber klar: die generelle Wertschätzung darf nicht nur in einem „Danke“ bestehen. Insbesondere im Gesundheits- und Pflegesystem muss endlich ein generelles Umdenken stattfinden und das muss sich positiv auswirken auf Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und Arbeitslohn.

Wir werden der Beschlussvorlage mit Bauchschmerzen zustimmen, weil eine brauchbare Alternative fehlt, die nicht unsere Infrastruktur in Gefahr bringt.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Kreisrat T. Eckert am 13.05.2020

Anmerkung zu den “rechtsgrundlosen Weiterzahlungen”: wir bezahlen z.B. den Busunternehmen weiterhin einen Teil des Geldes, auch wenn sie keine Schüler befördern müssen. Das müssten wir rechtlich nicht, aber wenn diese Unternehmen pleite gehen, dann können wir den Schulbetrieb nicht (zügig) wieder aufnehmen, weil keine Schülerbeförderung mehr sichergestellt wäre. Sie gehören also zur Infrastruktur.

Beschluss (einstimmig):

  1. Der Kreistag nimmt den Haushaltszwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung zur Aufrechterhaltung, Stabilisierung und Bestandssicherung der öffentlichen Versorgungssysteme entsprechend der Empfehlungen des Landes und/oder der kommunalen Landesverbände zur rechtsgrundlosen Weiterzahlung von vereinbarten Entgelten trotz ganzem oder teilweisem Wegfall der Leistungen bis zur Höhe der im Kreishaushalt 2020 dafür veranschlagten Mittel.
  3. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, den Personalbestand des Fachdienstes Gesundheitswesen gegenüber dem Stellenplan 2020 überplanmäßig um bis zu 20 weitere Vollzeitstellen (Wertigkeit bis maximal A11/E11) zu erhöhen. [Hier wurde noch eine Erweiterung eingefügt, dass die Vollzeitstellen auf ein Jahr befristet sind.]
  4. Die durch die Corona-Pandemie insbesondere beim Fachdienst Gesundheitswesen (Produktgruppe 4140) und beim ÖPNV und der Schülerbeförderung entstehenden über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen werden hiermit genehmigt.

TO2: Für ein “Plus” in der Klinikversorgung vor Ort! – Spendenaktion für unsere Kliniken

Vorlage Nr. K/2020/012

Alle sind den Spendern selbstverständlich dankbar. Die meisten Fraktionen verzichteten aber auf eine Rede aufgrund der fortgeschrittenen Zeit.

Beschluss (einstimmig):

  • Die in der Tischvorlage im Einzelnen aufgeführten Spenden an den Neckar-Odenwald-Kreis zum Erhalt der Neckar-Odenwald-Kliniken werden angenommen.

TO3: Breitbandinfrastruktur im Neckar-Odenwald-Kreis – Flächendeckender Glasfaserausbau durch die Breitbandversorgung Deutschland GmbH (BBV)

Vorlage Nr. K/2020/014

Beim Thema Glasfaserausbau herrschte (inzwischen) Konsens, dass dieser notwendig ist und die Risiken für den Kreis minimal sind. Die Inhalte der Redner ähnelten sich daher auch. Davor gab es ebenso eine sehr umfangreiche Präsentation.

Auch an Kosten muss der Kreis nahezu nichts bezahlen – nur das Personal, welches die Projektkoordination des Kreises übernimmt, wenn alle 27 Städte und Gemeinden mitmachen.

Aufgrund der massiv fortgeschrittenen Zeit haben wir daher auf das Halten der geplanten Rede verzichtet, wie die meisten Fraktionen. Geplant war diese:

[Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

laut OECD belegt Deutschland beim Glasfaseranteil an Breitbandanschlüssen mit 3,6 Prozent Platz 32.

Mal wieder gehen somit Darstellung der Regierung und Wirklichkeit auseinander. Ich zitiere kurz aus dem 2. Digitalisierungsbericht der Landesregierung, der erst vor kurzem erschien. Auf S.81 steht:

„Digital@bw hilft mit schnellem Internet in Stadt und Land, die Menschen und die Wirtschaft zu vernetzen. Der Breitbandausbau, der die Voraussetzung für schnelles Internet ist, schreitet im Land gut voran. Mitte 2019 verfügten rund 90 Prozent der Haushalte über einen 50 Mbit/s-Anschluss.“

Das klingt doch toll. Nur sind 50 Mbit/s-Anschlüsse eben keineswegs die Zukunft. Weiter heißt es auf der Seite:

„Um die damit verbundenen hohen Kosten für den kommunalen Glasfaserausbau stemmen zu können, wurde die Kombination aus Landes- und Bundesförderung in den Mittelpunkt der Förderung gestellt. Beim Bau von FTTB-Netzen – also Netze, bei denen die Verlegung der Glasfaser bis in die Gebäude erfolgt (FTTP = Fibre-to-the-building) – werden nun stets 90 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen.“

90% Förderung bei Kosten im hohen Millionenbereich! Und trotzdem landen wir nun bei einem privaten Anbieter, der alles selbst zahlen wird. Ist das nicht ein politisches Armutszeugnis? Wohlgemerkt hat die Landesregierung ausdrücklich den Breitbandausbau zu einem Schwerpunkt ihrer Regierungsarbeit gemacht – ob sich ihre Pläne aber umsetzen lassen, hat sie wohl nicht geprüft!

Vielleicht hängt das auch teilweise damit zusammen, dass seit Oktober 2016 die Zuständigkeit der Breitbandförderung vom Ministerium für Ländlichen Raum zum Innenministerium verlegt wurde. Das scheint noch deutlich weniger Ahnung zu haben. Als ich z.B. in Drucksache 16/5759 nachgelesen habe, dass die „Förderhöchstsumme“ -je Antrag- jetzt auf 1,5 Millionen Euro verdoppelt (!) wurde, habe ich mich schon gefragt, ob man im Innenministerium überhaupt weiß, was so ein Breitbandausbau kostet.

Die Realität ist also eine andere. Insofern können wir nun froh sein, dass es die private Marktwirtschaft richtet. Zu einem für die Kommunen kostenfreien Ausbau kann man daher natürlich auch nicht „Nein“ sagen und die Zustimmung ist gewiss.

Allerdings hat uns auch der Text der Verwaltung etwas gewundert:

„Mit den rasant steigenden Datenmengen zeichnet sich nämlich immer deutlicher ab, dass allein die Glasfasertechnologie wirklich auch in der Lage sein wird, diese Datenmengen in Zukunft zu bewältigen.“

Das zeichnet sich natürlich nicht erst jetzt immer deutlicher ab, sondern war durchaus schon länger zu erwarten. Fakt ist: das Verlegen von Glasfaserkabeln ist eine Zukunftsinvestition. Wir werden Jahrzehnte davon profitieren, da hätte man gar nicht früh genug damit anfangen können.

Die Bürger müssen wir nun dazu ermutigen, sich dieser Chance anzuschließen und Glasfaser zu bestellen. Selbst wenn Sie aktuell selbst keinen Vorteil davon haben, weil sie es nicht brauchen oder tatsächlich von anderen Anbietern ausreichend versorgt sind, sollten Sie sich stattdessen überlegen: „Habe ich einen Nachteil davon? Wären die Kosten beim neuen Anbieter höher für mich?“.

Wenn das nicht der Fall ist, dann sollten Sie diese Chance ergreifen – auch aus Solidarität mit Ihren Mitbürgern, die aktuell bei ihrem Internetanschluss im Stich gelassen wurden. Denn wir brauchen nun mal eine gewisse Zahl an Zusagen. Und die in Aussicht gestellte Wertsteigerung für die Immobilien ist auch ein kleiner Bonus.

Vom Landratsamt erwarten wir, da der Kreis schließlich auch ein großer Arbeitgeber ist, dass auch dessen Mitarbeiter ermutigt werden, diese Chance zu nutzen. Heim-Arbeitsplätze profitieren von dieser Chance ebenfalls und wer weiß, ob diese in Zukunft nicht noch öfters benötigt werden.

Und vielleicht empfehlen ja auch die Lehrer unter uns den Eltern und Berufsschülern, dass ein schnelles Internet nicht schadet – zumal auch der Unterricht zunehmend darüber laufen wird.

Wir stimmen daher selbstverständlich zu.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.]

aus Zeitgründen gestrichene Rede

Beschluss (einstimmig):

  • Der Kreistag begrüßt das gemeinsame Projekt zum flächendeckenden Glasfaserausbau durch die Breitbandversorgung Deutschland GmbH (BBV) im gesamten Neckar-Odenwald-Kreis und appelliert an die Städte und Gemeinden, den Ausbau vor Ort im geschilderten Umfang nach Kräften zu unterstützen.

    Mit der Projektkoordination wird die Landkreisverwaltung beauftragt.

    Über den weiteren Fortgang ist dem Kreistag regelmäßig zu berichten.

TO4: Initiative des Neckar-Odenwald-Kreises zur Anerkennung als Fairtrade-Landkreis

Vorlage Nr. K/2020/015

Ein fairer und nachhaltiger Handel liegt im Interesse Deutschlands. Die AfD hat das daher bereits in ihrem Grundsatzprogramm (Kapitel 9.2, S.121). Ein fairer Handel hilft auch ökonomische Fluchtursachen zu vermeiden. Das wiederum sorgt nebenbei auch dafür, dass sich weniger “Wirtschaftsflüchtlinge” auf den Weg nach Europa machen.

Die Frage ist: trägt “Fairtrade” etwas dazu bei? Wir bezweifeln das.

Das Siegel “Fairtrade-Town” (für Städte und Landkreise) ist eindeutig dasselbe wie das des Labels “Fairtrade” auf Produkten. Hinter den “Fairtrade Towns” steckt der Verein TransFair, genauso wie hinter dem Label “Fairtrade”.

“Fairtrade” ist bei diesem Beschluss daher ausdrücklich nicht gleichzusetzen mit jeder Form von fairem Handel (also auch Siegel mit höheren Standards), sondern eindeutig mit der Marke. Man kann “Fairtrade”-Produkte also nicht mit 100% fair gehandelten Artikeln vergleichen, die es meist nur in Weltläden o.ä. gibt (Gepa, El Ceibo, El Puente oder Hand in Hand von Rapunzel gelten als zu 100% fair, das Label “Fairtrade” hingegen verlangt nur 20%).

Fünf Kriterien müssen erfüllt sein, um Fairtrade Town zu werden:
Der Titel wird durch den Verein TransFair Deutschland e.V. zunächst für zwei Jahre vergeben. Danach erfolgt eine Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt sind.

Folgende fünf Kriterien müssen gegeben sein:

  1. Beschluss des Kreistags, den Titel „Fairtrade-Landkreis“ anzustreben. Außerdem muss bei Sitzungen der Ausschüsse und des Kreistags sowie im Büro des Landrats Fairtrade Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel (wie z.B. Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao oder Fairtrade Orangensaft) verwendet werden.
  2. Bildung einer Steuerungsgruppe, die auf dem Weg zur Fairtrade Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Eine Welt, Politik und Wirtschaft. Zudem sind weitere Vertreter aus anderen Bereichen wünschenswert (z.B. Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, Schulen, Vereine, Medien).
  3. In mindestens 25 lokalen Einzelhandelsgeschäften sowie in 13 Gastronomiebetrieben kreisweit müssen jeweils mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel angeboten werden. Richtwert hierfür ist die Einwohnerzahl des Landkreises.
  4. Produkte aus Fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen, und zwar in mindestens einer Schule, einem Verein und einer Kirche, verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema Fairer Handel umgesetzt.
  5. Die örtlichen Medien berichten mit mindestens vier Artikeln pro Jahr über alle Aktivitäten auf dem Weg zum Fairtrade-Landkreis. Die Bewerbung soll aber ohnehin durch eine intensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.

Die Stadt Buchen ist seit 2013 als “Fairtrade Town” anerkannt. Die Große Kreisstadt Mosbach, sowie die Stadt Osterburken befinden sich derzeit im Bewerbungsprozess. Darüber hinaus sind sowohl das Burghardt-Gymnasium in Buchen (seit 2016) wie auch die Ludwig-Erhard-Schule in Mosbach (seit 2020) als “Fairtrade Schools” ausgezeichnet.

Auch bei dieser Rede haben wir spontan Teile weggelassen, aufgrund der massiv fortgeschrittenen Zeit. Wir haben sie im folgenden Text dunkelblau hinterlegt – diese Teile der Rede wurden also nicht gehalten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

nur fairer Handel kann die Grundlage für jeden erfolgreichen und dauerhaften Handel sein. Wir befürworten einen fairen Handel daher selbstverständlich – das findet sich übrigens schon im Grundsatzprogramm unserer Partei. Positiv ist auch das ausdrücklich politische Motto, unter dem der faire Handel mit Kaffee damals startete: „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Nun kennt jeder „Fairtrade“, sicher auch weil es von allen Siegeln das offensivste Marketing betreibt. Was uns jedoch störte war die Aussage von Verbraucherschutzzentralen, dass „Fairtrade“ Etikettenschwindel wäre.

Ich habe mir daher einfach mal in verschiedenen Läden Produkte mit dem Fairtrade-Logo angeschaut. Es gibt z.B. zertifiziertes Eis. Der Anteil der Fairtrade-Zutaten liegt, je nach Sorte, aber nur bei 16%. Wie ist das möglich?
Fairtrade schreibt nur vor, dass 20% der Zutaten „Fairtrade“ sein müssen – und manche Zutaten, wie Wasser und Milch, werden herausgerechnet.

Beliebt sind auch Kekse. Ich habe ein Produkt gefunden mit „Fairtrade-Label“ und 19% Schokoladenanteil. Der Kakao der Schokolade ist jedoch die einzige Zutat im ganzen Produkt, für welches die Fairtrade-Zertifizierung gilt [“Fairtrade Cocoa”]. Also für die Zutat einer Zutat. Und nicht mal bei dieser einen Zutat ist sicher, dass sie zu 100% Fairtrade sein muss [Mengenausgleich etc.]. Aber das steht nicht alles auf der Packung, sondern man erfährt es nur, wenn man auf die Internetseite von Fairtrade geht und sich die Details zu den Siegeln anschaut.

[Es ist „Greenwashing“ – Grünfärberei. Und für die Nutzung des Logos werden auch nicht geringe Lizenzkosten fällig (bis zu 2,5% des Verkaufspreises plus Umsatzsteuer).]

Dazu kommen Berichte u.a. [vom Economist], vom Guardian, vom SPIEGEL und der ZEIT, dass die Mehrkosten für „Fairtrade“ nicht bei den Ärmsten ankommen, was durch mehrjährige Studien und Untersuchungen belegt wurde, u.a. der University of London und der Stiftung Warentest [Anmerkung: z.B. Orangensaft in Ausgabe April 2014, S.30 oder zu T-Shirts]. Insbesondere kümmert man sich zwar um die Kleinbauern, aber nicht um die Menschen, die an den weiteren Verarbeitungsschritten beteiligt sind.

[Bedauerlich finden wir daher, dass in den Jahresberichten des Vereins nur Gesamt-Personalkosten im Millionenbereich zu finden sind, jedoch nicht, wie viel z.B. Vorstand und Aufsichtsrat bekommen. Transparenz geht anders und erfahrungsgemäß hat es Gründe, wenn so etwas nicht drinsteht.]

In unseren Augen ist es daher reine Symbolpolitik, wenn die Bedingungen für den Titel „Fairtrade-Landkreis“ sind, dass man im Landratsamt künftig Fairtrade-Kaffee trinkt und es zusätzlich ein (!) weiteres gekennzeichnetes Produkt geben muss, wie z.B. Kekse oder Zucker.

Wenn das auch noch zusätzlich für Sitzungen und Ausschüsse gilt, dann stellt sich uns auch die Frage, ob das nicht mehr schadet als nutzt.

Wir sehen Fairtrade durchaus als Konkurrenz für die Regionalvermarktung. Wenn Sie Fairtrade-Bananen anbieten, dann brauchen Sie weniger Äpfel aus regionalem Anbau. Wenn Sie Fairtrade-Fruchtaufstrich beziehen, dann brauchen Sie weniger Marmelade aus regionalen Früchten. Wenn Sie Fairtrade-Zucker um die ganze Welt zu uns schiffen, dann brauchen Sie keinen Zucker mehr aus der Region. Dasselbe gilt natürlich noch für viele weitere Dinge wie Blumen, Tee oder Honig. Wie die Regionalvermarktung von unserer „Fairtrade“-Zertifizierung profitieren soll können wir daher nicht erkennen.

Auch gibt es offene Fragen. Was genau sind z.B. die Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“, die wir anbieten sollen? Und was werden die Mehrkosten sein? Auf die Kosten wird an keiner Stelle eingegangen, obwohl es sicher Kosten verursacht, wenn teurere Produkte gekauft werden.

Die zwei Euro mehr, für anderen Kaffee bei einer Kreistagssitzung, sind sicher nicht das Problem. Wenn jedoch eine ganze Schule „Fairtrade“ einführt, dann ist das sicher nicht zum Nulltarif zu haben. Wer trägt die höheren Kosten dann – die Schüler, denen die Cafeteria schon jetzt häufig zu teuer ist? Oder der Steuerzahler?

Der Landkreis möchte sich mit der Aktion als Vorbildcharakter positionieren bzw. die Vorreiterfunktion unterstützen, so der Antrag. Aber die Rolle als Vorbild funktioniert nur, wenn der Bürger es auch nachmachen kann. Viele Bürger befinden sich aber in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Und Fairtrade-Produkte kosten mehr. Nicht jeder kann sie sich leisten.

Wir sind daher davon überzeugt davon, dass diese Aktion bei Teilen der Bevölkerung anders ankommt, als Sie vielleicht meinen. Der Landkreis hat kein Geld. Gerade musste die Kreisumlage stark erhöht werden, bei den Kliniken wurde gespart und um Spenden wird gebeten.

Wenn wir zu unseren Sitzungen, die in Schulen, Gemeindehäusern oder Hallen stattfinden, nun extra „Fairtrade“-Produkte mitbringen, statt die Dinge vor Ort zu nehmen, dann ist das nicht nur umständlich.

Es wird Bürger geben, die sehen nicht den Vorbildcharakter, sondern denken

„Die feinen Damen und Herren vom Kreistag kommen zu uns in die Stadt und müssen ihren eigenen Kaffee, Zucker und Saft mitbringen. Unsere Sachen sind ja nicht zertifiziert und gut genug.“

Der Bürger kann das Siegel also ebenfalls als Ausdruck einer sozialen Distanz wahrnehmen. Auf Kosten anderer ist es immer leicht Vorbild zu sein oder sich etwas „Besseres“ zu gönnen.

[Glaubt hier wirklich jemand, dass ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit, ein Rentner oder jemand Alleinerziehendes mit wenig Einkommen, oder gar ein Sozialhilfeempfänger, Verständnis dafür hat, dass wir “Vorreiter” sein wollen? Diese Entscheidung geht an der Realität sehr vieler Menschen vorbei. „Fairtrade“ und ähnliches fördert bei der Ernährung eine Zweiklassen-Gesellschaft – die, die es sich leisten können, und der Rest.]

Zudem gibt es diverse Anbieter von Siegeln [wie GEPA, El Puente, UTZ, Rainforest Alliance,…]. Andere Produzenten und Händler haben eigene Siegel [beispielsweise Alnatura, Rapunzel Naturkost, Rewe ProPlanet oder gehen eigene Wege bei der Zertifizierung, wie z.B. Ritter Sport]. Wir beschließen nun, dass wir primär Produkte eines Labels kaufen sollen, welches weder das günstigste ist, noch das mit den weitesten Nachhaltigkeitskriterien. Damit ist die Entscheidung ein völlig willkürlicher Eingriff in die freie Marktwirtschaft.

Wir unterstützen fairen Handel. Aber mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird sich der Landkreis nur ein „grünes Mäntelchen“ umhängen bei unklaren Kosten, womöglich zu Lasten von regionalen Produkten, durch eine willkürliche Bevorzugung und wir bezweifeln auch die Vorbildfunktion.

Wir lehnen den Antrag daher ab.

Bei Produkten wie Kaffee, die es nicht aus heimischem Anbau gibt, kann die Verwaltung gerne darauf achten, nur Produkte aus nachhaltigem Anbau zu beziehen. Welches Label die dann aber haben, muss nicht durch den Kreistag beschlossen werden und sollte nicht zur willkürlichen Bevorzugung eines Labels führen.

Wir sind uns sicher, dass wir Nachhaltigkeit und Fairness ernsthafter können und es nicht nur um ein „gutes Gewissen“ gehen darf.

[Bezüglich der Zusammenstellung der Steuerungsgruppe haben wir keine Einwände. Wir möchten dieser aber mitgeben, dass die nachhaltigste Lösung immer heimische Produzenten sind. Man sollte sich daher strikt auf die ganz wenigen Produkte beschränken, die nicht durch regionale Produkte ersetzbar sind.]

Danke für die Aufmerksamkeit.

Kreisrat T. Eckert am 13.05.2020


Beschluss (nur die AfD stimmte dagegen):

  1. Der Kreistag begrüßt die Teilnahme des Neckar-Odenwald-Kreises an der Kampagne Fairtrade Towns und beschließt, die Auszeichnung als Fairtrade-Landkreis anzustreben.
  2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung aller weiteren Schritte beauftragt, die zur Erfüllung der fünf Kriterien erforderlich sind. Dabei soll insbesondere auch auf die inhaltliche Verknüpfung zur Vermarktung regionaler Produkte besonderes Augenmerk gelegt werden.

Persönliche Anmerkung:  Statt sich für ernste Hilfe einzusetzen (die ja auch in unserem Interesse liegt), lobten alle Verter der anderen Parteien die angebliche Nachhaltigkeit und die Vorbildfunktion. Da kam unsere Kritik offenbar ungelegen. Einzelne Vertreterinnen von Bündnis 90/Die Grünen haben wir nach der Sitzung so sauer wie noch nie erlebt. Sorry, aber Etikettenschwindel und Verbrauchertäuschung auf Kosten der Steuerzahler unterstützen wir nicht.

Vermutlich befinden sich insbesondere die Grünen in einem Dilemma. Sie wissen, dass der “Welthandel” niemals ökologisch sein wird und “regional” zu bevorzugen ist. “Regional” hat aber schon wieder etwas ‘nationalistisches’ an sich (“Baden-Württemberg first” klingt ja wie “America first”). Unterstützt man jedoch das Produzieren in Afrika, Südamerika, usw. für uns in Deutschland, so geht dies nie ohne enorme Umweltbelastung alleine schon für den Transport. Auch mag es so sein, dass die Bauern dort dann besser leben können, jedoch fehlt der Umsatz für die Produkte dann gleichzeitig den Erzeugern bei uns, denn für fast alles (außer Kaffee und Kakao) gibt es heimische Alternativen (konsumiert mehr Äpfel statt Bananen, mehr Kräutertee statt Rooibos,…).

Wir sehen den Handel mit der ganzen Welt grundsätzlich positiv, ebenso wie eine große Auswahl an Produkten. Aber der “Welthandel” wird eben niemals so nachhaltig sein, wie der Konsum von regionalen Produkten. Ihn daher mit staatlichen Mitteln zu fördern ist zweifelhaft. Staatliche Fördermittel sollten primär für zur Unterstützung unserer eigenen Betriebe sein, auch um in Krisenzeiten keine zu große Abhängigkeit zu haben.

Ein ähnliches Dilemma haben die Grünen bekanntlich mit ‘ihren’ Elektroautos, die massive Umweltzerstörung in der Dritten Welt anrichten und deren benötigte Rohstoffe unter völlig unmenschlichen Bedingungen gewonnen werden, teils durch Kinderarbeit. Das kratzt natürlich am ‘grünen’ Image und Ego.

TO5: Personalangelegenheiten – Bestellung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters

Vorlage Nr. K/2020/010

Im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es vier stellvertretende Kreisbrandmeister. Seit dem Ablauf der Amtszeit von Herrn Erich Wägele zum 31. Dezember 2017 ist die Stelle des vierten stellvertretenden Kreisbrandmeisters jedoch vakant. Erfreulicherweise hat sich jetzt aber Herr Mark Christian Honisch aus Aglasterhausen bereit erklärt, das Amt des stellvertretenden Kreisbrandmeisters zu übernehmen. Herr Honisch ist hauptberuflich als Polizeioberkommissar und stellvertretender Dienstgruppenleiter im Polizeipräsidium Mannheim tätig.

Hier gab es keine Kontroverse und keine Aussprache.

Beschluss (einstimmig):

  • Herr Mark Christian Honisch wird gemäß § 23 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg mit Wirkung ab dem 14. Mai 2020 auf die Dauer von fünf Jahren zum stellvertretenden Kreisbrandmeister bestellt.

TO6: Informationen zum Planungswettbewerb zur Errichtung eines Ersatzneubaus für das Hauptgebäude des Ganztagsgymnasiums Osterburken (GTO)

Vorlage Nr. K/2020/013

Ohne Aussprache.

Beschluss (einstimmig):

  • Der Kreistag nimmt den Bericht der Verwaltung zum aktuellen Stand des Planungswettbewerbs zur Errichtung eines Ersatzneubaus für das Hauptgebäude des Ganztagsgymnasiums Osterburken (GTO) zur Kenntnis.

TO7: Förderung der Jugendmusikschulen durch den Neckar-Odenwald-Kreis

Vorlage: K/2020/017

Die turnusmäßige Entscheidung über die Förderung der Jugendmusikschulen durch den Neckar-Odenwald-Kreis war ursprünglich für die Sitzung des Schul-, Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 15. Juli 2020 vorgesehen. Im Hinblick darauf, dass auch die Jugendmusikschulen massiv von den Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie betroffen sind, schlägt die Verwaltung allerdings vor, die Auszahlung der entsprechenden Mittel in diesem Jahr zeitlich vorzuziehen.

Nur bei über 5.000 Euro muss der Kreistag bzw. ein Ausschuss entscheiden. Die Jahreszuschüsse 2020 an die Städtische Musikschule Walldürn in Höhe von 4.640 Euro und an die Musikschule Hardheim e.V. in Höhe von 3.040 Euro gewährte der Landrat daher ohne Beschluss.

Beschluss (einstimmig):

  • Im Haushaltsjahr 2020 wird der Musikschule Mosbach e.V. ein Zuschuss in Höhe von 21.080 Euro und der Joseph-Martin-Kraus-Musikschule Buchen ein Zuschuss in Höhe von 11.240 Euro gewährt.

TO8: Förderung der Volks- und Chormusik durch den Neckar-Odenwald-Kreis

Vorlage: K/2020/018

Die turnusmäßige Entscheidung über die Förderung der Volks- und Chormusik durch den Neckar-Odenwald-Kreis war ursprünglich ebenfalls für die Sitzung des Schul-, Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 15. Juli 2020 vorgesehen. Im Haushaltsplan 2020 des Neckar-Odenwald-Kreises werden im Teilhaushalt 4, (Wirtschaft, Tourismus, Kultur und Produktbereich 26 Theater, Musikschulen) Mittel in Höhe von 12.000 Euro zur Förderung der Volks- und Chormusik bereitgestellt. Nach dem Beschluss des Schul-, Kultur- und Partnerschaftsausschusses vom 22.10.2008 wird der im Haushalt bereitgestellte Förderbetrag in voller Höhe im Verhältnis der aktiven Mitgliederzahlen verteilt.

Nur bei über 5.000 Euro muss der Kreistag bzw. ein Ausschuss entscheiden. Die Jahreszuschüsse 2020 an den Chorverband Mosbach e.V. (3.540 Euro), den Sängerkreis Buchen e.V. (1.212 Euro), den Chorverband Kurpfalz Heidelberg e.V. (564 Euro) und den Sängerbund Badisch-Franken (720 Euro) vergibt der Landrat daher ohne Beschluss.

Beschluss (einstimmig):

  • Im Haushaltsjahr 2020 wird dem Blasmusikverband Tauber-Odenwald-Bauland e.V. ein Zuschuss in Höhe von 5.964 Euro gewährt.

TO9: Bekanntgabe von Eilentscheidungen

Vorlage Nr. K/2020/009

Gemäß § 41 Abs. 4 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Landkreisordnung erfolgte eine Kenntnisgabe ohne Aussprache. Der Landrat hatte vor dem Beschluss von Eilentscheidungen, die er aufgrund ausfallender Ausschusssitzungen getroffen hat, jeweils die Fraktionsvorsitzenden (also auch uns) kontaktiert und gefragt, ob wir Einwände gegen eine Eilentscheidung in diesem Fall hätten.

Landrat Dr. Brötel hatte dann an Stelle des Schul-, Kultur- und Partnerschaftsausschusses folgende Eilentscheidung getroffen:

Am 23. März 2020:
Der Einrichtung eines einjährigen Technischen Berufskollegs I und II (1BK1T und 1BK2T) an der Zentralgewerbeschule Buchen zum Schuljahr 2020/2021 und 2021/2022 wird zugestimmt.

Des Weiteren hat Landrat Dr. Brötel an Stelle des Ausschusses für Gesundheit und Soziales folgende Eilentscheidungen getroffen:

Am 8. April 2020:
1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales begrüßt die Bewerbung des Neckar-Odenwald-Kreises im Rahmen des Förderaufrufs „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen“ und stimmt dem vorgesehenen Konzept zu. Das beinhaltet im Falle einer Förderzusage auch die Bereitschaft zur Eigenbeteiligung in einem Umfang von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Zeitraum von 18 Monaten ab Bewilligung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss über den weiteren Fortgang der Angelegenheit regelmäßig zu berichten.

Am 17. April 2020:
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales stimmt dem Start des Landarzt-Stipendiums NOK zum Wintersemester 2020/21 mit bis zu vier Stipendien sowie dem beigefügten Richtlinien- und Vertragsentwurf zu und beauftragt die Verwaltung, dem Ausschuss über die weitere Entwicklung regelmäßig zu berichten.

TO10: Mitteilungen und Anfragen

Es kam zu keinen sonstigen Mitteilungen und Anfragen.

TO11: Fragestunde

Es gab keine Fragen der Landkreis-Bewohner.